Aktueller Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung 2024/25

Wie hoch ist der Höchstbeitrag 2024? Und wie entwickelt er sich 2025? Wie setzt sich der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung zusammen? Wir zeigen dir, wo die Beitragsbemessungsgrenze liegt und wie hoch der Höchstbeitrag dementsprechend ausfällt.

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Inhalt des Ratgebers

Zusammenfassung zum Höchstbeitrag der GKV 2024/2025

  • Der Höchstbeitrag ist die maximale Höhe des Beitrags, den ein Versicherter oder eine Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab einem bestimmten Einkommen zahlen muss. 

  • Der reine GKV-Höchstbeitrag liegt 2024 bei 755,55 Euro und steigt 2025 auf 843,53 Euro pro Monat. Inklusive durchschnittlichem Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung liegt er 2024 bei 1.050,53 Euro und steigt im Jahr 2025 auf 1.174,16 Euro pro Monat für Versicherte ohne Kinder. Versicherte mit Kindern zahlen einen etwas niedrigeren Beitrag. 

  • Der durchschnittliche Höchstbeitrag richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze, die 2024 bei 62.100 Euro (brutto) im Jahr beziehungsweise 5.175 Euro (brutto) im Monat liegt. 2025 steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 66.150 Euro (brutto) im Jahr beziehungsweise 5.512,50 Euro (brutto) im Monat 

  • Er setzt sich zusammen aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, dem Zusatzbeitrag der Krankenkasse (2024 durchschnittlich 1,70 Prozent) und dem Beitrag zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung, der zwischen 2,4 - 4,0 Prozent liegt (je nach Anzahl der Kinder). Bei der Pflegeversicherung wird 2025 eine Erhöhung von 0,2 Prozent erwartet.

Wie viel zahlst du für die gesetzliche Krankenversicherung?

Wenn du angestellt arbeitest und gesetzlich versichert bist, richtet sich dein monatlicher Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung nach deinem Einkommen. 

Der allgemeine Beitragssatz liegt derzeit bei 14,6 Prozent deines Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) plus individueller Zusatzbeiträge, die je nach Krankenkasse unterschiedlich sind und 2024 bei durchschnittlich weiteren 1,7 Prozent deines Einkommens (bis zur BBG) liegen. Der Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitrags 2025 wird vom Bundesamt für Soziale Sicherung auf +0,8 Prozent geschätzt, womit er im nächsten Jahr bei 2,5 Prozent liegen würde.  

Zusätzlich zahlst du die Pflegeversicherung, deren Beitrag von der Anzahl deiner Kinder abhängt und zwischen 4,0 Prozent (keine Kinder) und 2,4 Prozent (ab 5 Kindern) liegt. Auch der Pflegebeitrag soll erhöht werden: Die Erhöhung soll bei 0,15 Prozent liegen und jedes Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse betreffen.   

Als Angestellter in der gesetzlichen Krankenkasse übernimmt dein Arbeitgeber 50% deiner Krankenkassenbeiträge. Bei der Pflegeversicherungsbeiträge übernimmt der Arbeitgeber 2024 1,7 Prozent, so dass der Arbeitnehmerbeitrag derzeit, je nach Kinderanzahl, 0,7-2,3 Prozent deines Einkommens bis zur BBG beträgt.  

2025 rechnen wir mit einer Erhöhung der Pflegeversicherung von 0,2 Prozent, wodurch der Arbeitgeberzuschuss auf 1,8 Prozent steigen würde und dein Anteil als Arbeitnehmer bei 0,8 - 2,4 Prozent liegen würde. 

Wer zahlt den Höchstbeitrag?

Der Höchstbeitrag wird für alle gesetzlich Versicherten ab einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (kurz BBG) fällig. Diese Einkommensgrenze legt fest, bis zu welchem Jahreseinkommen du Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) entrichten musst. Sie betrifft dich, denn diese Grenze liegt aktuell bei 62.100 Euro (brutto) und steigt 2025 auf 66.150 Euro (brutto). Du zahlst also 2025 auf einen höheren Anteil deines Einkommens die 14,6 Prozent deiner gesetzlichen Krankenversicherung + Zusatzbeitrag zu deiner GKV + Pflegeversicherung (je nach Kinderzahl unterschiedlich).

 

Wie setzt sich der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse zusammen und wie hoch ist er?

Der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung basiert auf der Beitragsbemessungsgrenze und setzt sich aus folgenden Faktoren zusammen: 

Der GKV-Höchstbeitrag liegt damit 2024 bei 1.050,53 Euro pro Monat für Versicherte ohne Kinder und steigt 2025 noch einmal auf 1.174,16 Euro pro Monat.   

Die Kosten für die gesetzliche Krankenkasse können für dich im nächsten Jahr also zwischen 1.200 und 1.500 Euro pro Jahr steigen, wenn du z.B. über 66.150 Euro (brutto) verdient hast. 

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Wichtig für PKV-Interessenten:

Falls du aktuell zwischen 69.300 Euro und 73.800 Euro verdienst und in die private Krankenversicherung wechseln willst, musst du dich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dies ist bis zum 31.03.2025 rückwirkend zum 01.01.2025 möglich. Ab 01.01.2025 würdest du unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fallen (über 73.800 Euro brutto pro Jahr) und dürftest als Angestellter nicht mehr in die private Krankenversicherung wechseln. Unser PKV-Expertenteam berät dich gerne zu unseren Tarifen und deinen Sparmöglichkeiten.

Wie entwickelt sich die Beitragsbemessungsgrenze und der Höchstbeitrag in der GKV?

Wie hoch die Beitragsbemessungsgrenze und damit der Höchstbeitrag ausfällt, entscheidet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf Grundlage der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung jedes Jahr neu. Der Grund: Diese Rechengröße wird an die allgemeine Einkommensentwicklung in Deutschland angepasst. 

Der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ist durch die stetigen Erhöhungen der Beitragsbemessungsgrenze sowie des durchschnittlichen Zusatzbeitrags der letzten Jahre deutlich gestiegen. 

Ein Beispiel verdeutlicht wie sehr: Seit 2010 ist der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung inkl. Pflegeversicherung um 54 Prozent für Kinderlose gestiegen. 

Auch 2025 steigt der GKV-Höchstbeitrag erneut. Das liegt an der gestiegenen Beitragsbemessungsgrenze und dem erhöhten Zusatzbeitrag. 

Wenn die Löhne steigen, steigt also auch die Beitragsbemessungsgrenze – und damit der Höchstbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Der Anstieg des Zusatzbeitrags ist mit den gestiegenen Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung zu erklären. Ein Mittel, um diese Kosten zu decken, ist den Zusatzbeitrag anzuheben.  

Entwicklung Höchstbeitrag So hat sich der Höchstbeitrag der GKV zwischen 2010 und 2025 entwickelt

Hat die Anzahl der eigenen Kinder Einfluss auf den Höchstbeitrag?

Die Höhe des Krankenversicherungsbeitrags wird nicht durch die Anzahl deiner Kinder beeinflusst - der Beitrag zur Pflegeversicherung allerdings schon. Die Höhe des Pflegebeitrag wird daran bemessen, wie viele Kinder du hast.  

Vor 2023 wurde in der Berechnung der Pflegeversicherung nur zwischen Kinderlosen und gesetzlich Versicherten mit Kindern unterschieden. Seit 2023 spielt auch die Anzahl der Kinder eine Rolle. 

Der maximale Beitrag zur Pflegeversicherung richtet sich ebenfalls nach der Beitragsbemessungsgrenze, weshalb auch dieser steigt, wenn die BBG erhöht wird. 

Wie wirken sich Kinder auf den GKV-Beitrag aus?

Ab dem 23. Lebensjahr zahlen gesetzlich Versicherte einen Beitrag zur verpflichtenden Pflegeversicherung. Auch dieser wird abhängig vom Einkommen berechnet, der Beitragssatz variiert aber in der Höhe hängt je nach Anzahl der Kinder der gesetzlich Versicherten. Kinderlose zahlen mit 4,0 Prozent einen höheren Beitragssatz als gesetzlich Versicherte mit Kindern, die nur zwischen 2,40 und 3,40 Prozent für die gesetzliche Pflegeversicherung zahlen. Der Arbeitgeber beteiligt sich unabhängig der Kinderanzahl mit einem Zuschuss von 1,7 Prozent. 

So beeinflusst es den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (inkl. durchschnittlichem Zusatzbeitrag), dass du Kinder hast: 

Prozentsatz Pflege-versicherung

Arbeitnehmeranteil Höchstbeitrag GKV-Beitrag ohne Pflegeversicherung

Arbeitnehmer-anteil Pflege-versicherung

Ohne Kinder

4,00 %

843,53 Euro

119,03 Euro

1 Kind

3,40%

843,53 Euro

87,98 Euro 

2 Kinder

3,15%

843,53 Euro

75,04 Euro

3 Kinder

2,90%

843,53 Euro

62,10 Euro

4 Kinder

2,65%

843,53 Euro

49,16 Euro

5 und mehr Kinder

2,40%

843,53 Euro

36,23 Euro

Steigende GKV-Beiträge: Welche Alternativen hast du als freiwillig gesetzlich Versicherter?

Der Höchstbeitrag für die GKV wird auch 2025 wieder ansteigen und mit ihm die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Falls dein aktuelles Gehalt zwischen der alten Grenze von 69.300 Euro und der neuen Grenze von 73.800 Euro (brutto) pro Jahr liegt solltest du dich bis 31.03.2025 entschieden haben: Lohnt es sich für mich aufgrund des GKV-Höchstbeitrags noch, in der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben? Oder käme ich als Mitglied einer PKV vielleicht sogar günstiger weg? Ab 2025 steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nämlich auf 73.800 Euro (brutto) pro Jahr, wodurch du bei geringerem Einkommen keine Möglichkeit mehr hast zwischen gesetzlichen und privaten Krankenkassen zu entscheiden. 

Denn durch die einkommensunabhängigen Beiträge und der Möglichkeit, mit der Wahl des Selbstbehalts den Beitrag zu beeinflussen, zahlen viele Angestellte in einer privaten Krankenversicherung unterm Strich deutlich weniger – und das bei einem spürbar verbesserten Versicherungsschutz und einer optimalen Versorgung im Krankheitsfall. Denn auch in Zukunft wird es in der GKV durch den demografischen Wandel zu Beitragserhöhungen kommen. 

Dein Sparpotential kann eine wichtige Entscheidungsgrundlage für den Wechsel in die private Krankenversicherung sein. Wann kannst du mit der richtigen Krankenversicherung sparen? Als freiwillig versicherter Angestellter oder Angestellte, der oder die über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient, lohnt sich der Wechsel in die private Krankenversicherung finanziell in vielen Fällen. 

Neben deinen persönlichen Beitragskosten und dem GKV-Höchstbeitrag spielen natürlich auch noch andere Faktoren eine bedeutende Rolle, wenn es um die Wahl des für dich idealen Versicherungsmodells geht. Ein wichtiges Entscheidungskriterium sind die Leistungen: Privatpatienten genießen gegenüber gesetzlich Versicherten einige Vorteile, darunter beispielsweise freie Arzt- und Krankenhauswahl, Chefarztbehandlung und kürzere Wartezeiten für Termine bei Fachärzten. Auch das solltest du bei deinen Überlegungen, ob du in die PKV wechseln solltest, mit einbeziehen. 

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Marie-Theres Rüttiger
HIER SCHREIBT Marie-Theres Rüttiger

Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen. 

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