Mit einer guten Krankenversicherung legst du die wichtigste Basis für ein langes und gesundes Leben. Wichtig ist aber auch, sich für den Fall abzusichern, dass eine Krankheit oder ein Unfall verhindert, dass du wie bisher arbeiten kannst. Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es dafür auch die Grundfähigkeitsrente.
ARTIKEL FACHLICH GEPRÜFTvon unseren PKV-Experten
Inhalt des Ratgebers
Deine gesetzliche oder private Krankenversicherung ist für dich da, wenn du wieder gesund werden willst. Eine wirklich gute Versicherung erkennst du daran, dass sie dich auch dabei unterstützt, gesund zu bleiben.
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Die Grundfähigkeitsrente zahlt, wenn du bestimmte körperliche oder geistige Fähigkeiten verlierst
Doch was ist, wenn auch der beste Arzt und die gründlichste Vorsorge nicht helfen und dein Körper sich zum Beispiel nach einer Krankheit oder einem Unfall weigert, selbst einfache Bewegungen auszuführen?
Für eine gewisse Zeit springt die gesetzliche oder private Krankenversicherung für finanzielle Verluste ein. Bleibt das Einkommen aber dauerhaft aus, bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine gute Absicherung. Eine Alternative ist die Grundfähigkeitsversicherung.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Die Grundfähigkeitsrente zahlt, wenn Du bestimmte körperliche oder geistige Fähigkeiten verlierst
Beispiele für diese Fähigkeiten sind Sehen, Sprechen oder Armbewegungen
Die Grundfähigkeitsrente aus der Grundfähigkeitsversicherung funktioniert ähnlich wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Kommt es zum Leistungsfall, also zum Verlust bestimmter Grundfähigkeiten, zahlt die Versicherung dir eine monatliche Rente aus.
Abgrenzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Der Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist, dass diese deine Arbeitskraft versichert, während die Grundfähigkeitsrente nur bei Verlust bestimmter Fähigkeiten gezahlt wird.
Der Leistungsauslöser unterscheidet sich also bei beiden Versicherungen. Zwar bietet die Grundfähigkeitsversicherung eine etwas geringere Absicherung als die Berufsunfähigkeitsversicherung, dafür ist sie aber deutlich günstiger.
Grundfähigkeiten, die du absichern kannst
Welche Fähigkeiten dein Versicherungsschutz absichert, hängt vom Tarif ab. Häufig lässt sich mit der Grundfähigkeitsrente der Verlust elementarer Fähigkeiten wie Sprechen abdecken, einige Versicherer zahlen aber auch bei psychischen Erkrankungen.
Diese Grundfähigkeiten kannst du unter anderem absichern:
Sprechen
Sehen
Sitzen
Greifen
Armbewegung
Treppensteigen
Autofahren
psychische Fähigkeiten wie Konzentration, Gedächtnis, Auffassung
Wann greift die Versicherung?
Viele Versicherer nutzen Fähigkeitskataloge, um die Fähigkeiten damit in verschiedene Kategorien einzuteilen. Katalog A kann zum Beispiel Sehen oder Sprechen umfassen. Verlierst du eine dieser Fähigkeiten, zahlt die Versicherung dir eine monatliche Rente. Bei Katalog B, der zum Beispiel Autofahren oder Sitzen beinhaltet, kann festgelegt sein, dass mindestens drei Fähigkeiten wegfallen müssen, um Anspruch auf die Rente zu haben.
Es gibt auch Versicherer, die keine Kataloge haben und grundsätzlich zahlen, wenn nur eine Fähigkeit verloren geht. Einige Anbieter zahlen zudem, wenn du pflegebedürftig wirst.
In der Grundfähigkeitsversicherung ist die Gesundheitsprüfung weniger umfangreich. Sie kommt aber auch später zum Tragen als eine Berufsunfähigkeitsversicherung, deshalb sind die Beiträge günstiger.
Wichtig:
Die meisten Anbieter zahlen erst, wenn die Grundfähigkeit für eine bestimmte Zeit wegfällt. In der Regel sind das sechs oder zwölf Monate.
Für wen eignet sich die Grundfähigkeitsrente?
Die Grundfähigkeitsrente ist für Menschen geeignet, die eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung suchen. Menschen mit vielen Vorerkrankungen oder bestimmten risikoreichen Berufen zahlen dort zum Beispiel oft hohe Beiträge.
Sie kann zum Beispiel für überwiegend körperlich Arbeitende, Freiberufler und Selbstständige oder Menschen mit riskanten Hobbys eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung darstellen.
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Ob eine Grundfähigkeitsversicherung sinnvoll ist, muss individuell betrachtet werden. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass wenn man sich selbst als Arbeitskraft absichern will, die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sinnvoller ist, da diese alle gesundheitlichen Ursachen, welche einem vom Arbeiten hindern miteinbezieht. Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine Alternative für Menschen, welche keine BU bekommen, oder sie zu teuer ist.
Auch zu beachten ist, dass die Psyche nur teilweise mitversichert ist. Beispiele, in denen die Grundfähigkeitsversicherung zahlen könnte, sind schwere Depressionen oder Schizophrenie.
Bei psychischen Erkrankungen wird also nur eine Grundfähigkeitsrente gezahlt, wenn der alltägliche Aufgaben nicht mehr bewältigt werden können.
Du liebst deinen Job und willst lange gesund bleiben?
Hast du eine Grundfähigkeitsversicherung und es kommt zum Leistungsfall, also dem Verlust bestimmter Grundfähigkeiten, zahlt die Versicherung dir eine monatliche Rente aus. Der Verlust der Fähigkeiten muss dafür in der Regel für eine bestimmte Zeit bestehen, zum Beispiel sechs oder zwölf Monate. Sie ist eine sinnvolle Ergänzung zur PKV- oder GKV-Gesundheitsabsicherung.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert deine Arbeitskraft ab. Sie greift, wenn du aus körperlichen oder psychischen Gründen nicht mehr arbeiten kannst. Die Grundfähigkeitsrente springt dann ein, wenn versicherte Grundfähigkeiten wegfallen. Dabei ist es unerheblich, ob du noch arbeiten kannst oder nicht.
Wer aufgrund von Vorerkrankungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung einen hohen Beitrag zahlen würde, kann vergleichsweise günstig eine Grundfähigkeitsrente abschließen. Sie ist auch für Menschen geeignet, die für ihre Arbeit auf viele Grundfähigkeiten angewiesen sind.
Die Dienstunfähigkeit kann Beamte treffen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, gegenüber ihrem Dienstherrn bestimmte Dienste zu erbringen.
Wenn ihr körperlicher oder geistiger Zustand es nicht mehr zulässt, dass sie ihre Dienstpflichten dauerhaft erfüllen. Beamte sind auch dann dienstunfähig, wenn sie nach einer Krankheit innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst mehr erbringen können und nicht absehbar ist, dass sie innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll arbeiten können.
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