Du hast eine private Krankenversicherung abgeschlossen und bereits deinen ersten Beitrag gezahlt. Ab jetzt genießt du erstklassigen Versicherungsschutz für deine Gesundheit und kannst dir in den meisten Tarifen der privaten Krankenversicherung ohne Wartezeit hochwertige Behandlungen erstatten lassen. Voraussetzung dafür: die pünktliche Zahlung des Folgebeitrags.
Was ist der Folgebeitrag?
Wer gesetzlich versichert ist, weiß oft gar nicht, welche Kosten jeden Monat für die Krankenversicherung anfallen – der Beitrag wird mit dem Gehalt verrechnet. In der PKV zahlt dagegen jeder/jede Versicherte seinen Beitrag vom eigenen Konto und hat seine Kosten damit genau im Blick.
In der PKV unterscheidet man zwischen dem Erstbeitrag – dem ersten Beitrag zu Beginn deiner Versicherung – und dem Folgebeitrag. Folgebeiträge sind also alle Beiträge, die nach dem Erstbeitrag fällig werden.
Wann wird der Folgebeitrag fällig?
Als Versicherungsnehmer in der PKV hast du deine Gesundheit zu 100 Prozent selbst in der Hand. Dazu gehört auch, dass du deinen Folgebeitrag pünktlich zahlst, um deine Gesundheit zu jeder Zeit umfassend abzusichern.
In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist festgelegt, wann der Folgebeitrag fällig ist. In der Regel ist das zu Beginn einer neuen Versicherungsperiode der Fall. Bei einer monatlichen Zahlweise ist der Folgebeitrag häufig zum Ersten eines neuen Monats fällig.
Was passiert, wenn ein Folgebeitrag ausbleibt?
Versicherungen – egal ob Kranken- oder Haftpflichtversicherung – können dir nur dann ausreichend Schutz bieten, wenn du deine Beiträge regelmäßig zahlst. Gerade in Zeiten wie der Corona-Krise kann es aber vorkommen, dass Versicherte ihrer Zahlungsverpflichtung nicht wie gewohnt nachkommen können.
Die gute Nachricht: Auch wenn du einmal deinen PKV-Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen kannst, geht dein Versicherungsschutz nicht sofort verloren.
Zahlungsverzug beim PKV-Beitrag – das musst du jetzt wissen
- Wie reagiert die PKV? Kannst du deinen Beitrag einmal nicht zahlen, wird dir dein Versicherer zunächst eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen schicken.
- Was enthält die Mahnung? In dem Schreiben ist genau aufgeführt, welcher Betrag fällig ist und welche Zinsen und weiteren Kosten gegebenenfalls auf dich zukommen.
- Was passiert als nächstes? Aufgrund der 2009 eingeführten Versicherungspflicht ist es Versicherungsunternehmen kaum noch möglich, einen Vollversicherungsvertrag zu kündigen. Ist die gesetzte Frist verstrichen und die Beiträge werden dennoch nicht gezahlt, erfolgt eine automatische Umstellung deines Tarifs auf den Notlagentarif. In der Zusatzversicherung ist es aber möglich, dass dir dein Versicherer deinen Vertrag kündigt. Allerdings hast du innerhalb eines Monats nach Kündigung Zeit, deine Schulden zu begleichen und die Kündigung so rückgängig zu machen.
Sprich deine Krankenversicherung bei Zahlungsschwierigkeiten aktiv an – oft findet sich dann eine unkomplizierte Lösung, zum Beispiel eine vorübergehende Stundung von Beiträgen.