Inhalt des Ratgebers
Brexit & PKV: Was bedeutet der Austritt für Versicherte?
Es hieß zwar schon am 20. Februar 2020 Bye Britain, daraus wurde nach einer Übergangsphase dann am 01. Januar 2021 ein endgültiges Bye Bye. Der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union ist abgeschlossen.
Die EU und Großbritannien konnten sich nach ellenlangen Verhandlungen und quasi in letzter Minute kurz vor Ende des Übergangszeitraums am 31. Dezember 2020 auf ein Abkommen einigen, wie die beiden Parteien ihre Beziehungen in Zukunft regeln wollen.
Das bedeutet zum einen neue Regeln für alle, die planen nach Großbritannien zu ziehen, aber auch für alle Briten, die nach Deutschland kommen möchten oder bereits hier leben. Denn Großbritannien ist nicht mehr Mitglied der EU und wird deshalb rechtlich, wie ein Drittstaat behandelt.
Was ändert sich jetzt konkret?
Für Briten und Britinnen gilt ab dem 01. Januar 2021 nun nicht mehr das Recht der Freizügigkeit innerhalb der EU, das während des Übergangszeitraums noch gegolten hatte.
Dank des Austrittsabkommens konnten Briten trotz des Brexit überall in der EU und dem Vereinigten Königreich leben, arbeiten und studieren. Sie wurden faktisch so behandelt, als ob es keinen Austritt Großbritanniens aus der EU gegeben hätte.
Diese neuen Regeln gelten ab dem 01. Januar 2021:
- Britische Staatsangehörige haben keine Freiheit mehr, in einem EU-Staat ohne vorherige Erlaubnis zu arbeiten, zu studieren, ein Unternehmen zu gründen oder zu leben.
- Britische EU-Besucher benötigen einen gültigen Reisepass.
- Visa sind für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen erforderlich.
- Es wird zusätzliche Grenzkontrollen geben
- EU-Haustierpässe sind nicht mehr gültig
Ausnahmen gelten für alle, die rechtlich vom Austrittsabkommen geschützt sind. Zum Beispiel Menschen, die bereits vor dem 31. Dezember 2020 ein Aufenthaltsrecht oder Daueraufenthaltsrecht in Deutschland hatten oder neben der britischen Staatsbürgerschaft auch eine zweite EU-Staatsbürgerschaft besitzen.
Das im Dezember 2020 geschlossene Abkommen zwischen der EU und Großbritannien friert die Rechte der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die im Vereinigten Königreich bis zum 31. Dezember 2020 gelebt und gearbeitet haben, sowie die Rechte der Britinnen und Briten, die bis zum 31. Dezember 2020 in der EU wohnten, quasi ein.
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Für wen gelten die Ausnahmen?
- wohnhaft zum 31.12.2020 in Deutschland und darüber hinaus
- in Deutschland erwerbstätig
- in Deutschland arbeitssuchend (Wenn die Arbeitssuche allerdings länger als sechs Monate dauert, gilt dieses Recht nur, wenn die begründete Aussicht bestand, dass ein Arbeitsplatz gefunden wird.)
- in Deutschland selbstständig (gewerblich oder freiberuflich)
- in Deutschland nicht erwerbstätig aber aufenthaltsgenehmigt (Rentnerin, Studierende), ausreichende Existenzmittel + Krankenversicherungsschutzes
Änderungen für Privatversicherte
Was bedeutet ein Umzug nach Großbritannien?
Für Privatversicherte, die ab dem 1. Januar 2021 ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Großbritannien verlegen, gilt, sich im Vorfeld aktiv um die Krankenversicherung zu kümmern. Denn in der Regel endet zukünftig das Versicherungsverhältnis mit dem Umzug.
Ein Umzug bedeutet jedoch nicht zwingend das Ende deiner Privatversicherung. Häufig gibt es eine Möglichkeit, eine Sondervereinbarung mit deinem Versicherer zu schließen, um das Versicherungsverhältnis fortzuführen, oder eine Überbrückung mit einer Anwartschaftsversicherung. Je nachdem, was du in deinen Versicherungsbedingungen vereinbart hast. Sprich dies mit deiner Krankenversicherung ab.
Wie können sich Briten jetzt bei ottonova krankenversichern?
Briten, die vorübergehend in Deutschland leben und arbeiten wollen, haben jetzt die Möglichkeit, sich bei ottonova in unserem günstigeren Expat-Tarif zu versichern. Allerdings nur, wenn sie ein zeitlich befristetes Visum haben, denn der Expat-Tarif ist auf 5 Jahre begrenzt.
Im Expat-Tarif bildest du keine Alterungsrückstellungen, deshalb können wir dir hier einen günstigeren Beitrag anbieten.
Für alle Britinnen und Briten, die schon wissen, dass sie länger als 5 Jahre oder dauerhaft in Deutschland bleiben möchten, empfehlen wir unsere „normalen“ Vollversicherungstarife für Angestellte oder Selbstständige mit Alterungsrückstellungen. Denn so profotierst du nicht nur von unseren digitalen Services, der blitzschnellen Rechnungserstattung und sehr guten Leistungen für deine Gesundheit, sondern sorgst schon heute finanziell für dein Alter vor.
Was muss ich als Brite in Deutschland jetzt konkret tun?
1. Aufenthalt anzeigen
- Wenn du als Brite oder Britin am 31. Dezember 2020 in Deutschland gewohnt hast und weiterhin in Deutschland wohnen möchtest, musst du bis zum 30. Juni 2021 deinen Aufenthalt bei der für dich zuständigen Ausländerbehörde anzeigen. Dann erhältst du ein neues Aufenthaltsdokument.
- Achtung: Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt genügt nicht. Warte damit am besten nicht bis kurz vor dem Stichtag am 30. Juni 2021.
- Tipp: Das Anzeigen deines Aufenthaltes ist bei vielen Behörden mittlerweile auch online möglich.
- Britische Staatangehörige, die erst ab dem 1. Januar 2021 nach Deutschland umziehen, benötigen für einen längeren Aufenthalt als 90 Tage ein Visum. Das gilt auch für Familienmitglieder, die zu dir nach Deutschland ziehen möchten.
2. Neues Aufenthaltsdokument
- Deine bisherigen Dokumente (egal ob Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte) werden am 1. Januar 2022 ungültig. Deshalb kannst du sie von deiner zuständigen Ausländerbehörde kostenfrei in ein neues Aufenthaltsdokument umtauschen lassen.
- Wenn du nach dem Austrittsabkommen zum Aufenthalt berechtigt bist, erhältst du ein Ausweisdokument im Scheckkartenformat, das mindestens fünf Jahre und höchstens zehn Jahre lang gültig ist.
- Bist du zum Daueraufenthalt in Deutschland berechtigt, steht auf der Rückseite, in der zweiten Zeile unterhalb von „Erwerbstätigkeit erlaubt“, noch das Wort „Daueraufenthalt“.
- Mit dem neuen Aufenthaltsdokument und deinem Pass hast du die Möglichkeit, innerhalb der Schengen-Staaten für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen visumsfrei zu reisen. Allerdings darfst du damit nicht in anderen EU-Staaten arbeiten oder dorthin umziehen.
Wie bekomme ich ein Daueraufenthaltsrecht in Deutschland?
Du musst dafür nach wie vor fünf Jahre lang in Deutschland gelebt haben - mit Unterbrechungen des Aufenthalts von bis zu sechs Monaten, in Ausnahmefällen bis zu zwölf Monaten sind aber möglich. Zeiten vor und nach dem 31. Dezember 2020 werden mit einberechnet.
Kann ich mein Aufenthaltsrecht verlieren?
Der häufigste Grund, warum Personen ihr Aufenthaltsrecht verlieren ist, wenn sie sich zu lange außerhalb von Deutschland aufhalten.
Wenn du das Recht auf Daueraufenthalt besitzt kannst du dich bis zu fünf Jahren außerhalb Deutschlands aufhalten, ohne dass du dein Aufenthaltsrecht verlierst.
Ansonsten gilt: Solltest du dich länger als sechs Monate außerhalb Deutschlands aufhalten (Ausnahmefälle: länger als zwölf Monate), verlierst du nach dem Austrittsabkommen dein Recht auf Aufenthalt.
Achtung: Deine Abwesenheitszeiten vor und nach dem 31. Dezember 2020 werden dabei berücksichtigt.
In diesen Fällen ist der Verlust des Aufenthaltsrechts außerdem möglich:
- Wenn du die Voraussetzungen für den Aufenthalt nicht mehr erfüllst
- Wenn du deinen Lebensunterhalt nicht mehr selbst bestreiten kannst (Szenario: Du verlierst deine Arbeit und findest innerhalb von sechs Monaten keine neue Beschäftigung und es besteht auch keine begründete Aussicht auf einen neuen Arbeitsplatz in Deutschland)
- Wenn du eine Straftat begehst
Wo finde ich weitere Informationen?
Detailliertere Informationen zum Thema Aufenthalt für Briten und Britinnen nach dem Austrittsabkommen hat das Bundesministerium für Inneres in dieser Broschüre zusammengefasst. Außerdem kann die dir für dich zuständige Ausländerbehörde weitere Fragen beantworten.
In unserem Survival Guide for Expats haben wir dir die wichtigsten Informationen zum Leben in Deutschland zusammengestellt.
Außerdem fasst die Website der Bundesregierung Make it in Germany einige wichtige Punkte zusammen, die du beim Umzug nach Deutschland beachten solltest:
Wenn du ein Visum beantragen möchtest, dann wende sich bitte an die Botschaft oder das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in dem Land, in dem du deinen Wohnsitz hast.
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