Brexit & PKV: Was bedeutet der Austritt für Versicherte?

Es hieß zwar schon am 20. Februar 2020 Bye Britain, daraus wurde nach einer Übergangsphase dann am 01. Januar 2021 ein endgültiges Bye Bye. Der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union ist abgeschlossen.

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Inhalt des Ratgebers

PKV Brexit

Die EU und Großbritannien konnten sich nach ellenlangen Verhandlungen und quasi in letzter Minute kurz vor Ende des Übergangszeitraums am 31. Dezember 2020 auf ein Abkommen einigen, wie die beiden Parteien ihre Beziehungen in Zukunft regeln wollen.

Das bedeutet zum einen neue Regeln für alle, die planen nach Großbritannien zu ziehen, aber auch für alle Briten, die nach Deutschland kommen möchten oder bereits hier leben. Denn Großbritannien ist nicht mehr Mitglied der EU und wird deshalb rechtlich, wie ein Drittstaat behandelt.

Was ändert sich jetzt konkret?

Für Briten und Britinnen gilt ab dem 01. Januar 2021 nun nicht mehr das Recht der Freizügigkeit innerhalb der EU, das während des Übergangszeitraums noch gegolten hatte.

Dank des Austrittsabkommens konnten Briten trotz des Brexit überall in der EU und dem Vereinigten Königreich leben, arbeiten und studieren. Sie wurden faktisch so behandelt, als ob es keinen Austritt Großbritanniens aus der EU gegeben hätte.


Diese neuen Regeln gelten ab dem 01. Januar 2021:



Ausnahmen gelten für alle, die rechtlich vom Austrittsabkommen geschützt sind. Zum Beispiel Menschen, die bereits vor dem 31. Dezember 2020 ein Aufenthaltsrecht oder Daueraufenthaltsrecht in Deutschland hatten oder neben der britischen Staatsbürgerschaft auch eine zweite EU-Staatsbürgerschaft besitzen.

Das im Dezember 2020 geschlossene Abkommen zwischen der EU und Großbritannien friert die Rechte der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die im Vereinigten Königreich bis zum 31. Dezember 2020 gelebt und gearbeitet haben, sowie die Rechte der Britinnen und Briten, die bis zum 31. Dezember 2020 in der EU wohnten, quasi ein.

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Für wen gelten die Ausnahmen?

Änderungen für Privatversicherte

Was bedeutet ein Umzug nach Großbritannien?

Für Privatversicherte, die ab dem 1. Januar 2021 ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Großbritannien verlegen, gilt, sich im Vorfeld aktiv um die Krankenversicherung zu kümmern. Denn in der Regel endet zukünftig das Versicherungsverhältnis mit dem Umzug.

Ein Umzug bedeutet jedoch nicht zwingend das Ende deiner Privatversicherung. Häufig gibt es eine Möglichkeit, eine Sondervereinbarung mit deinem Versicherer zu schließen, um das Versicherungsverhältnis fortzuführen, oder eine Überbrückung mit einer Anwartschaftsversicherung. Je nachdem, was du in deinen Versicherungsbedingungen vereinbart hast. Sprich dies mit deiner Krankenversicherung ab.

Wie können sich Briten jetzt bei ottonova krankenversichern?

Briten, die vorübergehend in Deutschland leben und arbeiten wollen, haben jetzt die Möglichkeit, sich bei ottonova in unserem günstigeren Expat-Tarif zu versichern. Allerdings nur, wenn sie ein zeitlich befristetes Visum haben, denn der Expat-Tarif ist auf 5 Jahre begrenzt.

Im Expat-Tarif bildest du keine Alterungsrückstellungen, deshalb können wir dir hier einen günstigeren Beitrag anbieten.

Für alle Britinnen und Briten, die schon wissen, dass sie länger als 5 Jahre oder dauerhaft in Deutschland bleiben möchten, empfehlen wir unsere „normalen“ Vollversicherungstarife für Angestellte oder Selbstständige mit Alterungsrückstellungen. Denn so profotierst du nicht nur von unseren digitalen Services, der blitzschnellen Rechnungserstattung und sehr guten Leistungen für deine Gesundheit, sondern sorgst schon heute finanziell für dein Alter vor.

Was muss ich als Brite in Deutschland jetzt konkret tun?

1. Aufenthalt anzeigen


2. Neues Aufenthaltsdokument

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Wie bekomme ich ein Daueraufenthaltsrecht in Deutschland?

Du musst dafür nach wie vor fünf Jahre lang in Deutschland gelebt haben - mit Unterbrechungen des Aufenthalts von bis zu sechs Monaten, in Ausnahmefällen bis zu zwölf Monaten sind aber möglich. Zeiten vor und nach dem 31. Dezember 2020 werden mit einberechnet.

Kann ich mein Aufenthaltsrecht verlieren?

Der häufigste Grund, warum Personen ihr Aufenthaltsrecht verlieren ist, wenn sie sich zu lange außerhalb von Deutschland aufhalten.

Wenn du das Recht auf Daueraufenthalt besitzt kannst du dich bis zu fünf Jahren außerhalb Deutschlands aufhalten, ohne dass du dein Aufenthaltsrecht verlierst.

Ansonsten gilt: Solltest du dich länger als sechs Monate außerhalb Deutschlands aufhalten (Ausnahmefälle: länger als zwölf Monate), verlierst du nach dem Austrittsabkommen dein Recht auf Aufenthalt.

Achtung: Deine Abwesenheitszeiten vor und nach dem 31. Dezember 2020 werden dabei berücksichtigt.

In diesen Fällen ist der Verlust des Aufenthaltsrechts außerdem möglich:

Wo finde ich weitere Informationen?

Detailliertere Informationen zum Thema Aufenthalt für Briten und Britinnen nach dem Austrittsabkommen hat das Bundesministerium für Inneres in dieser Broschüre zusammengefasst. Außerdem kann die dir für dich zuständige Ausländerbehörde weitere Fragen beantworten.

In unserem Survival Guide for Expats haben wir dir die wichtigsten Informationen zum Leben in Deutschland zusammengestellt.

Außerdem fasst die Website der Bundesregierung Make it in Germany einige wichtige Punkte zusammen, die du beim Umzug nach Deutschland beachten solltest:

Wenn du ein Visum beantragen möchtest, dann wende sich bitte an die Botschaft oder das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in dem Land, in dem du deinen Wohnsitz hast.

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Marie-Theres Rüttiger
HIER SCHREIBT Marie-Theres Rüttiger

Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen.

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