Was ist ein Belegarzt im Krankenhaus?

Ein Krankenhausaufenthalt stellt für viele Menschen eine absolute Ausnahmesituation dar. Wäre es nicht schön, wenn du zumindest den Arzt, der dich behandelt, schon kennen würdest? Das Belegarztprinzip ermöglicht genau das.

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Inhalt des Ratgebers

Definition von Belegarzt

Belegärzte oder Belegärztinnen behandeln dich in der Klinik, sind aber nicht direkt dort angestellt. Die Abrechnung des Belegarztes erfolgt genau wie in der Praxis: Bei Privatpatienten und -patientinnen auf Rechnung (basierend auf der Gebührenordnung für Ärzte) und bei Kassenpatienten und -patientinnen über die Krankenkassen. Der Belegarzt erhält vom Krankenhaus keine Vergütung.

Der Vorteil für Patient:innen besteht darin, dass er sich von einem vertrauten Arzt behandeln lassen kann, unnötige Mehrfachuntersuchungen erspart werden und er nach der OP besser betreut wird.

Nicht jeder Arzt oder jede Ärztin, die dich während eines Krankenhausaufenthalts behandeln, ist dort auch direkt angestellt. In Deutschland gibt es sogenannte Belegärzte und Belegärztinnen, die ihre Patienten und Patientinnen im Krankenhaus statt in der Praxis behandeln. Hier erfährst du, was dahintersteckt und welche Vorteile das Modell für das Gesundheitswesen bringt.

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Was macht ein Belegarzt?

Während fachärztliche Behandlungen in anderen Ländern wie China oder Großbritannien vorwiegend im Krankenhaus angeboten werden, sind wir es in Deutschland gewohnt, Fachärzt:innen in ihrer Praxis aufzusuchen. Es kommt jedoch vor, dass niedergelassene Ärzte und Ärztinnen ihre Patienten und Patientinnen im Krankenhaus behandeln.

Voraussetzung: Eine kassenärztliche Vereinigung hat sie auf Antrag als Belegarzt oder Belegärztin anerkannt und das Krankenhaus gestattet die Behandlung.

5 Fakten zum Belegarzt

  • Laut Sozialgesetzbuch ist ein Belegarzt ein niedergelassener Vertragsarzt / eine niedergelassenen Vertragsärztin, der/die nicht an einem Krankenhaus angestellt ist, seine/ihre Patienten und Patientinnen jedoch dort behandeln darf. 
  • Sie erhalten hierfür vom Krankenhaus keine Vergütung.
  • Für ihre Arbeit im Krankenhaus dürfen Belegärzte/Belegärztinnen verschiedene von der Klinik bereitgestellte Dienste, Einrichtungen und Mittel nutzen.
  • Viele Kliniken stellen hierfür auch Belegbetten bereit.
  • Vor allem in der HNO, der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, der Urologie, Augenheilkunde, Geburtshilfe und Gynäkologie sind Belegärzte und Belegärztinnen tätig. Bei den Hebammen und Geburtshelfern spricht man von Beleghebammen.

So rechnet ein Belegarzt ab

Laut Definition sind Belegärzte oder Belegärztinnen keine Angestellten eines Krankenhauses und werden deshalb auch nicht wie Angestellte vergütet. Stattdessen rechnen sie ihre belegärztliche Tätigkeit so ab wie in der Praxis. Diese Leistungen sind also keine Krankenhausleistungen.

Seit 2009 dürfen Belegärzt:innen auch als Honorar-Belegärzte und -ärztinnen arbeiten. Das bedeutet, sie sind mit einem Honorarvertrag beim Krankenhaus angestellt und werden von diesem bezahlt – allerdings mit zum Teil erheblichen finanziellen Einbußen.

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Die wichtigsten Vorsorgeuntersuchungen

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Prinzip Belegarzt: Vorteile für alle?

Stell dir vor, du musst ins Krankenhaus und kannst dich dort von einem Arzt oder einer Ärztin behandeln lassen, den du schon seit Jahren kennst und der über deinen Krankheitsverlauf bereits umfassend informiert ist. Mit einem Belegarzt ist genau das möglich.

Das sind laut Bundesverband der Belegärzte die größten Vorteile des Belegarztwesens

Trotz all der Vorteile, die Belegärzte und Belegärztinnen für Patienten und Patientinnen und das Gesundheitswesen bringen, ist ihre Zahl in den letzten Jahren rückläufig. Der Grund dafür: Das Modell lohnt sich für viele Fachärzte/Fachärztinnen finanziell nicht mehr.

FAQs zum Belegarzt

Die Zusammenarbeit mit einem Belegarzt erfolgt in der Regel dadurch, dass der behandelnde niedergelassene Arzt den Belegarzt in das Krankenhaus einbestellt, um eine spezifische medizinische Leistung durchzuführen. Der Belegarzt oder die Belegärztin führt die geplante Behandlung oder Operation durch und kommuniziert eng mit dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin, um die bestmögliche Versorgung der Patient:innen sicherzustellen.

Ja, auch in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Möglichkeit, sich von einem Belegarzt oder einer Belegärztin behandeln zu lassen. Die Kostenübernahme und Bedingungen können jedoch variieren und sollten im Voraus geklärt werden.

Ein Belegarzt/eine Belegärztin ist ein/eine niedergelassener/nidergelassene Arzt/Ärztin, der/die Patient:innen im Krankenhaus behandelt und eigene Leistungen erbringt. Ein Chefarzt oder eine Chefärztin leitet eine Abteilung im Krankenhaus und hat eine führende medizinische Rolle. Die Zusammenarbeit und Aufgaben sind unterschiedlich.

Heribert
HIER SCHREIBT Heribert

Sales Coach & PKV-Experte Heribert blickt auf über 30 Jahre Versicherungserfahrung zurück. Seit über 20 Jahren arbeitet er als Spezialist im PKV-Bereich und berät Kunden und Kundinnen, um die optimale Krankenversicherung zu finden.

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