In der gesetzlichen Krankenversicherung ist dein Beitrag abhängig von deinem Lohn und wird prozentual davon errechnet. Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt deinen Beitrag – allerdings steigt sie regelmäßig. Wie hoch ist sie aktuell?
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Inhalt des Ratgebers
Beitragsbemessungsgrenze - kurzer Überblick:
Definition und Zweck der Beitragsbemessungsgrenze (BBG): Die BBG legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet werden. Einkommen, das über dieser Grenze liegt, wird nicht für die Beitragsermittlung herangezogen.
Jährliche Anpassung: Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich basierend auf der Lohnentwicklung angepasst, um sicherzustellen, dass die Beiträge an wirtschaftliche Veränderungen angepasst sind.
Auswirkungen auf GKV und PKV: In der GKV begrenzt die BBG die Beitragshöhe für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Für privat Versicherte beeinflusst sie den maximalen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG)?
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist eine wichtige Größe in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie bestimmt, bis zu welcher Höhe das Einkommen für Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung herangezogen beziehungsweise berechnet wird.
Einkommen, das über dieser Grenze liegt, wird nicht für die Beitragsermittlung herangezogen, was die Beitragshöhe sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber limitiert.
Die Beitragsbemessungsgrenze sagt aus, wie hoch die Beiträge an die Sozialversicherung für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen pro Monat sind. Wie hoch der Beitrag ist, hängt von dem Bruttogehalt ab.
Als privat versicherte/r Arbeitnehmer:in zahlst du den Beitrag für deine Krankenversicherung direkt von deinem Konto. Da du deinen Tarif und deine gewünschten Leistungen sorgfältig ausgewählt hast, weißt du vermutlich, wie hoch dein Beitrag ist. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist das vielen Versicherten nicht klar.
Für Arbeitnehmer bedeutet die Beitragsbemessungsgrenze, dass sie ab einem gewissen Einkommen keine zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Arbeitgeber profitieren ebenfalls davon, da ihre Beitragszahlungen an die Kranken- und Pflegeversicherung ebenso gedeckelt sind.
Seit wann gibt es die Beitragsbemessungsgrenze?
Im Zuge der Sozialversicherungsreform von 1977 wurde die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in Deutschland als bedeutender Schritt für eine gerechtere Verteilung der Sozialversicherungsbeiträge eingeführt.
Die Reform, die am 1. Januar 1979 in Kraft trat, setzte die BBG als Obergrenze für die Beitragsberechnung, um eine ausgewogenere Beteiligung einkommensstärkerer und einkommensschwächerer Versicherter zu ermöglichen. Seit der Einführung hat die Beitragsbemessungsgrenze verschiedene Anpassungen erfahren, um aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen und Inflation Rechnung zu tragen.
Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2024
Die Grenze für die Kranken- und Pflegeversicherung liegt jährlich bei 62.100 Euro und monatlich bei 5.175,00 Euro. Liegt dein Einkommen über diesem Betrag, zahlst du trotzdem nur so viel, wie du mit einem Gehalt von 62.100 Euro pro Jahr zahlen würdest. Die Beitragsbemessungsgrenze ist nicht mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze zu verwechseln.
Zusammenhang Beitragssatz in der GKV & die Beitragsbemessungsgrenze
Bist du GKV-Mitglied, wird dein Beitrag für die Krankenversicherung direkt von deinem Bruttogehalt abgezogen. Das gilt auch für andere Beiträge zur Sozialversicherung – dazu gehören neben der Krankenversicherung die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die gesetzliche Unfall- und Pflegeversicherung.
Die Höhe deines GKV-Beitrags legt der Gesetzgeber mit dem allgemeinen Beitragssatz fest – aktuell beträgt dieser 14,6 %. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst festlegt. Im Durchschnitt liegt der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ohne Kinder bei 540,79 Euro. Die Hälfte zahlt dein/e Arbeitgeber:in. Dein Beitrag für die GKV berechnet sich also prozentual und steigt mit deinem Einkommen. Ab einer gewissen Höhe stoppt die Beitragsbemessungsgrenze diesen Anstieg.
Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt in der GKV, bis zu welchem Betrag dein Arbeitsentgelt für Beiträge in der Krankenkasse herangezogen wird. Der Teil deines Gehalts, der diese Grenze übersteigt, ist für deinen Beitrag also irrelevant.
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Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze pro Jahr
Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr an die Lohnentwicklung angepasst. Diese Anpassung erfolgt auf Grundlage der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung und sorgt dafür, dass die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an die wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst bleiben.
In der folgenden Tabelle kannst du erkennen, wie sich die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung bis zum Jahr 2024 entwickelt hat.
Außerdem wird ab 2025 ein deutlicher Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze erwartet!
Jahr
Höhe
2024
5.175,00 € (pro Monat)
62.100,00 € (pro Jahr)
2023
4.987,50 € (pro Monat)
59.850,00 € (pro Jahr)
2022
4.837,50 € (pro Monat)
58.050,00 € (pro Jahr)
2021
4.837,50 € (pro Monat)
58.050,00 € (pro Jahr)
2020
4.687,50 € (pro Monat)
56.250,00 € (pro Jahr)
2019
4.537,50 € (pro Monat)
54.450,00 € (pro Jahr)
2018
4.425,00 € (pro Monat)
53.100,00 € (pro Jahr)
2017
4.350,00 € (pro Monat)
52.200,00 € (pro Jahr)
Auswirkungen auf die Beitragshöhe
Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze hat direkte Auswirkungen auf die Höhe der Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung. Arbeitnehmer mit einem Einkommen über dieser Grenze zahlen dennoch nur Beiträge, als ob ihr Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten würde. Eine genaue Betrachtung unterschiedlicher Einkommensszenarien verdeutlicht, wie sich dies auf die monatlichen Beiträge auswirkt.
Infos für die alten und neuen Bundesländer
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung im Jahr 2024 ist in Ost- und West-Deutschland gleich.
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist also bundesweit einheitlich festgelegt, und dies schließt die neuen Bundesländer mit ein. Im Gegensatz dazu können in anderen Sozialversicherungszweigen, wie der Renten- und Arbeitslosenversicherung, weiterhin Unterschiede zwischen den Regionen bestehen. Die Einheitlichkeit der BBG in der GKV erleichtert Versicherten in den neuen Bundesländern die Anwendung der Regelungen, da sie nicht von ihrem Wohnort abhängig ist.
Durch die Rentenangleichung wird diese Unterscheidung in den kommenden Jahren aber auch bei der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung entfallen.
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Ab einem bestimmten Gehalt kann man selber entscheiden ob man sich privat versichern möchte. Diese bestimmte Höhe des Einkommens definiert der Gesetzgeber mit der Versicherungspflichtgrenzebeziehungsweise Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Aber Vorsicht: Man darf die Beitragsbemessungsgrenze nicht mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze verwechseln. Diese ist deutlich höher: Sie beträgt69.300 Euro. Wer somit also mehr als 5.775,00 Euro im Monat bezieht, darf in eine private Krankenkasse wechseln.
Die Beitragsbemessungsgrenze gibt es auch in anderen Bereichen der Sozialversicherung, wie in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Diese Grenzen unterscheiden sich jedoch in der Höhe und können regional variieren.
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Man darf die Beitragsbemessungsgrenze nicht mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze verwechseln
Gründe: Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze
Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze richtet sich danach, wie sich die Löhne im Vorjahr entwickelt haben. Auf Basis dieser Entwicklung legt die Bundesregierung die Beitragsbemessungsgrenze Jahr für Jahr neu fest. Da die Löhne praktisch jährlich steigen, muss auch die Beitragsbemessungsgrenze erhöht werden. Dies erfolgt im diesen Jahr anhand der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung.
Auswirkungen der Beitragsbemessungsgrenze auf die PKV
Die Änderungen der Beitragsbemessungsgrenze sind nicht nur für gesetzlich Versicherte relevant, sondern wirken sich auch auf die private Krankenversicherung aus. Zum einen bestimmt sie die Höhe des Beitrags für den Basistarif.
Zum anderen ändert sich mit der Beitragsbemessungsgrenze auch der Höchstzuschuss deines Arbeitsgebers zu deinem PKV-Beitrag. Dein Arbeitgeber bezuschusst die Hälfte deines PKV-Beitrags – aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Immerhin hat es aber für dich etwas Gutes, wenn die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV steigt. Denn das bedeutet, dass dein Arbeitgeber monatlich mehr von deinem PKV-Beitrag übernimmt.
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Die Tarife First Class Pro+ und Business Class Pro von ottonova für Selbstständige bieten eine garantierte Beitragsrückerstattung (BRE) an. Das bedeutet, dass Selbstständige, die bei ottonova versichert sind, die Möglichkeit haben, einen Teil ihrer gezahlten Beiträge zurückzuerhalten.
Um für die Beitragsrückerstattung in Frage zu kommen, dürfen im vorherigen Kalenderjahr keine Leistungen eingereicht worden sein, mit Ausnahme von:
Professionelle Zahnreinigung gemäß GoÄ
Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlichen Programmen
Schutzimpfungen (außer Auslandsimpfungen)
Die Höhe der garantierten Beitragsrückerstattung wird wie folgt berechnet: Die Summe der gezahlten Beiträge (ohne gesetzlichen Zuschlag) für das vorangegangene Kalenderjahr wird durch 12 geteilt.
Die Auszahlung der Beitragsrückerstattung erfolgt in der zweiten Hälfte des Folgejahres.
Die Pro-Tarife First Class Pro+ und Business Class Pro für Angestellte beinhalten eine garantierte Beitragsrückerstattung (kurz BRE). Das bedeutet angestellte Versicherte haben die Möglichkeit, einen Teil ihrer gezahlten Beiträge wieder zurückzuerhalten.
Voraussetzung für die Beitragsrückerstattung: es dürfen im vorangegangenen Kalenderjahr keine Leistungen eingereicht worden sein. Ausgenommen von dieser Regel sind diese Leistungen:
Professionelle Zahnreinigung gemäß GoÄ
Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlichen Programmen
Schutzimpfungen (außer Auslandsimpfungen)
Die Höhe der garantierten Beitragsrückerstattung berechnet sich wie folgt: Summe der gezahlten Beiträge (ohne gesetzlichen Zuschlag), die für das vorangegangene Kalenderjahr bezahlt wurden, dividiert durch 12.
Die Auszahlung der Beitragsrückerstattung erfolgt in der zweiten Jahreshälfte des Folgejahres.
Bei Fragen, ob sich eine Rechnung auf die Beitragsrückerstattung auswirkt, hilft dir der ottonova Concierge sehr gerne weiter. Mehr Informationen zum Thema Beitragsrückerstattung findest du im ottonova Magazin.
Die Einkommensgrenze für die kostenlose Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 505 Euro im Monat.
PKV-Tarife lassen sich grundsätzlich durch Zusatzleistungen ergänzen. Diese können privatversicherte Beamte individuell wählen. Vor allem Zusatzleistungen bei stationären Aufenthalten im Krankenhaus oder für Zahnersatz und Leistungen im Ausland sind in diesem Bereich häufig gefragt.
Optionale Zusatzbausteine können in der PKV zum Beispiel sein:
Freie Arztwahl und Klinikwahl
Sehhilfen
Zahnersatz
Heilpraktiker & Psychotherapie
Krankenhaustagegeld
Krankenversicherungen können wir die Beiträge nicht einfach jederzeit erhöhen. Die Beiträge können erhöht werden, wenn die tatsächlichen Gesundheitskosten im Allgemeinen um mehr als 5 Prozent von dem abweichen, was wir berechnet haben. Dies kann nur aufgrund der Inflation und steigender medizinischer Kosten geschehen.
Dies wird jedoch nie für einzelne Personen geschehen, sondern für alle Versicherten gleichzeitig. Insbesondere können wir deine Beiträge nicht erhöhen, weil du krank oder älter wirst. Wir können deinen Vertrag auch nicht aus diesen Gründen kündigen. ottonova garantiert bei Vertragsabschluss einen lebenslangen Versicherungsschutz.
In der privaten Krankenversicherung können sich versichern:
Selbständige und Freiberufler (Es können Ausnahmen zum Beispiel für Künstler gelten.)
Beamte und Beamtinnen sowie andere Personen mit Anspruch auf Beihilfe
Angestellte mit einem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze
Studierende, sofern sie sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen
Die Versicherung in der privaten Krankenversicherung ist für niemanden eine Pflicht. Allerdings lohnt es sich finanziell und unter dem Leistungsaspekt für einige Personen sich in der privaten Krankenversicherung zu versichern als in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Vor allem Menschen mit einem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze von 5.175,00 Euro pro Monat, die den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen, profitieren vom finanziellen Vorteil in der privaten Krankenversicherung. Auch Beamte und Beamtinnen haben viele Vorteile in der privaten Krankenversicherung. In den meisten Bundesländern haben sie nämlich nur dann Beihilfeanspruch, wenn sie sich für die private Krankenversicherung entscheiden.
Die Beitragsmessungsgrenze für die gesetzlichen Krankenversicherungen liegt bei 5.175,00 Euro brutto monatlich und 62.100 Euro brutto jährlich.
Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze richtet sich danach, wie sich die Löhne im Vorjahr entwickelt haben. Da die Löhne praktisch jährlich steigen, muss auch die Beitragsbemessungsgrenze erhöht werden.
Es bedeutet, dass der Angestellte den Höchstbeitrag zu den Sozialversicherungen zahlt. Nur wenn die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ebenfalls ansteigt, muss der Versicherte Kostenerhöhung in Kauf nehmen.
Es gibt Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Pflegeversicherung, die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung.
Die Beitragsbemessungsgrenze existiert in Deutschland seit 1957.
HIER SCHREIBTMarie-Theres Rüttiger
Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen.