Warum müssen Kassenpatienten einige Medikamente selbst zahlen und andere nicht? Woher weiß dein Arzt, was er dir verschreiben darf? Antworten liefert die Negativliste.
ARTIKEL FACHLICH GEPRÜFTvon unseren PKV-Experten
Inhalt des Ratgebers
Bist du privat versichert und fragst dich, welche Arzneimittel
du im Krankheitsfall erstattet bekommst? Ein Blick in die
Tarifbedingungen gibt dir Aufschluss über die Kostenerstattung von
Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln.
Wichtig ist dabei auch der Hilfsmittelkatalog. Dieser kann offen oder
geschlossen sein. Das heißt: Was erstattet wird, ist entweder klar
festgelegt oder kann durch Innovationen jederzeit ergänzt werden.
Dagegen existiert in der gesetzlichen Krankenversicherung ein einheitliches Hilfsmittelverzeichnis. Es legt genau fest, was die GKV erstattet – und was nicht. In das Hilfsmittelverzeichnis fließt auch die sogenannte Negativliste ein.
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Die Negativliste führt alle Arznei-, Heil- und Hilfsmittel auf, die unwirtschaftlich sind und damit nicht von der GKV übernommen werden
Definition Negativliste
In der gesetzlichen Krankenversicherung bestimmt ein einheitliches Hilfsmittelverzeichnis, was die GKV erstattet – und was nicht. In dieses Hilfsmittelverzeichnis fließt auch die sogenannte Negativliste ein.
Die Negativliste führt alle Arznei-, Heil- und Hilfsmittel auf, die unwirtschaftlich sind und damit nicht von der GKV übernommen werden. Sie ist also ein Mittel, um die Kosten in der GKV einzudämmen.
Die Negativliste ist Teil der deutschen Arzneimittel-Richtlinie. Die
Arzneimittel-Richtlinie hat das Ziel, eine wirtschaftliche und
qualitätsgesicherte Versorgung mit Arzneimitteln zu ermöglichen.
Generell sind in dieser Richtlinie die wichtigsten Grundsätze für die
Verordnung von Arzneimitteln, aber auch Verbandmitteln festgehalten.
Vertragsärzte, die mit der GKV abrechnen dürfen, finden darin neben
Therapiehinweisen und Informationen über wirkstoffgleiche Arzneimittel
auch die Negativliste.
Diese Informationen enthält die Negativliste
Zunächst nannte die Negativliste lediglich Stoffe und Zubereitungen.
Inzwischen wurde sie in eine Produktliste umgewandelt, um Vertragsärzten
die Orientierung zu vereinfachen.
Auf der Negativliste landen alle Arznei- und Hilfsmittel, die
unnötige Kosten für die GKV verursachen und keinen erkennbaren Nutzen
für die Gesundheit haben. Diese Arzneimittel unterliegen damit nicht der
Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen.
Dazu gehören zum Beispiel:
alle Arzneimittel, die eine Krankenversicherung nicht erstattet
Medikamente, bei denen kein therapeutischer Nutzen nachweisbar ist
Hilfsmittel mit einem geringen Abgabepreis
nicht verschreibungspflichtige Medikamente
Arzneimittel für Bagatellerkrankungen wie Erkältungen
Lifestyle-Medikamente
Was konkret auf der Negativliste landet, entscheidet das
Bundesministerium für Gesundheit. Die aktuelle Liste umfasst rund 2.000
Präparate.
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen per Gesetz dem sogenannten Wirtschaftlichkeitsgebot folgen. Alle Leistungen, die du als Patient bekommst, müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Das ist auch der Grund, weshalb du in der PKV wesentlich mehr Leistungen bekommst.
Du willst wissen, wie viel mehr „wesentlich mehr“ ist? Wir haben die Leistungen der GKV und der PKV für dich gegenübergestellt.
Um ihre Kosten zu dämpfen, führen die Krankenkassen verschiedene Maßnahmen durch, die vor allem du als Patient zu spüren bekommst:
Einschränkungen bei den Leistungen
Zuzahlungen beim Zahnarzt
Ausschluss unwirtschaftlicher Arzneimittel aus der Leistungspflicht der Krankenkassen
Aus diesem Grund umfasst die Negativliste Medikamente, die nicht erstattet werden.
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Wann sind Arzneimittel wirtschaftlich und wann nicht?
Unwirtschaftliche Arzneimittel sind Medikamente, deren
therapeutischer Nutzen nicht nachgewiesen ist. Solche Arzneimittel
enthalten Bestandteile, die für das Therapieziel oder zur Minderung von
Risiken nicht erforderlich sind. Außerdem gehören dazu Medikamente,
deren Wirkungen nicht mit ausreichender Sicherheit beurteilt werden
kann, weil sie eine Vielzahl an arzneilich wirksamen Bestandteilen
haben.
Verordnungsfähige Arzneimittel, die von den Krankenkassen abzüglich
deiner Zuzahlung übernommen werden, werden dagegen als medizinisch
zweckmäßig und wirtschaftlich angesehen. Wirtschaftlich bedeutet in
diesem Fall, dass eine Therapierung mit dem Arzneimittel ausreichend
Chancen auf eine Heilung bietet und günstiger als eine andere Therapie
ist.
Was sind Lifestyle-Medikamente?
Bist du in der Liste über das Wort Lifestyle gestolpert? Darunter
versteht man im Zusammenhang mit Arzneimitteln alle Mittel, die zur
Erhöhung der Lebensqualität beitragen sollen.
Du willst einen gesünderen Lifestyle ohne Glimmstengel? Medikamente,
die dir helfen, mit dem Rauchen aufzuhören, gelten als
Lifestyle-Medikamente. Das gilt auch für Mittelchen, die den Wunsch nach
dichterem Haarwuchs oder mehr Potenz erfüllen sollen. Wer auf
Medikamente zurückgreifen will, um den Appetit zu zügeln oder das
Körpergewicht zu regulieren, muss diese ebenfalls aus eigener Tasche
zahlen.
Ausnahmen bei der Erstattung
Es gibt Fälle, in denen die Krankenkassen die Kosten für Arzneimittel trotz Negativliste übernehmen:
Für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr und für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen
Für Erwachsene mit schwerer Erkrankung, wenn ein Medikament als Therapiestandard der jeweiligen Therapierichtung gilt
Weitere Arzneimittellisten
Die Negativliste ist nicht das einzige Verzeichnis von Arzneimitteln. Aber gibt es auch eine Positivliste?
Die Positivliste in Deutschland
In vielen unserer Nachbarländer, wie Frankreich, Österreich oder den
Niederlanden, gibt es sie: die Positivliste. In der Schweiz legt diese
Liste zum Beispiel fest, für wen genau in welchem Krankheitszustand
welche Medikamente erstattet werden. Es gibt sogar Angaben darüber,
welcher Anteil der Kosten wann erstattet wird.
Grundsätzlich enthalten solche Positivlisten alle Arzneimittel, die
zu Lasten eines Versicherungsträgers oder eines nationalen
Gesundheitssystems verordnet werden dürfen.
In Deutschland trat 1992 das Gesundheitsstrukturgesetz in Kraft, das
langfristig stabile Beitragssätze für die GKV gewährleisten soll. Im
Zuge des Gesetzes war auch geplant, eine Positivliste für Deutschland
umzusetzen. Vorteil wäre eine höhere Markttransparenz. Allerdings sehen
viel Ärzte in Deutschland ihre Autonomie durch eine solche Liste
bedroht.
Seit Jahren wird die Positivliste für Deutschland immer wieder
diskutiert und verschoben. Es gibt jedoch Listen, die im Grundsatz wie
eine Positivliste funktionieren: Das Hilfsmittelverzeichnis der GKV und
Hilfsmittelkataloge der privaten Krankenversicherung gehören dazu. Sie
legen fest, was erstattet wird.
Wichtiger Unterschied zwischen Positiv- und Negativliste: In
Deutschland werden alle Arzneimittel erstattet, die nicht auf der
Negativliste stehen, nicht verschreibungsfrei, unzweckmäßig oder
umstritten sind. Das gilt auch für neue Medikamente. Bei einer
Positivliste müssen Arzneimittel erst in die Liste aufgenommen werden,
bevor sie erstattet werden können.
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FAQ´s zur Negativliste
Wenn du privat versichert bist, richtet sich die Erstattung deiner Arzneimittel nach deinem Tarif. Außerdem zählt, was im Hilfsmittelkatalog der jeweiligen PKV steht: Dieser kann offen oder geschlossen sein. Was erstattet wird, ist entweder klar festgelegt oder kann durch Innovationen jederzeit ergänzt werden.
Im Gegensatz zu vielen Nachbarländern gibt es in Deutschland keine offizielle Positivliste. Zwar wird die Einführung einer solchen Liste immer wieder diskutiert, jedoch seit Jahren ohne Ergebnis. Im Zusammenhang mit dem Hilfsmittelverzeichnis der GKV und Hilfsmittelkatalogen der PKV gibt es jedoch Listen, die wie Positivlisten funktionieren.
HIER SCHREIBTMarie-Theres Rüttiger
Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen.