Entgeltfortzahlung: Was ist das?
Die Entgeltfortzahlung oder Lohnfortzahlung sichert dein Einkommen, wenn du als Angestellter krank wirst. Dies ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt.
Die Entgeltfortzahlung oder Lohnfortzahlung sichert dein Einkommen, wenn du als Angestellter krank wirst. Dies ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt.
Inhalt des Ratgebers
Wenn du als Arbeitnehmer krank wirst und nicht mehr arbeiten kannst, musst du nicht um deine Existenz fürchten. Im Krankheitsfall hast du als Arbeitnehmer das Recht auf Entgeltfortzahlung oder Lohnfortzahlung und bekommst von deinem Arbeitgeber auch weiterhin Gehalt.
Selbst wenn du bis zu sechs Wochen lang arbeitsunfähig sein solltest, bist du damit abgesichert. Danach bekommen gesetzlich Versicherte ab dem 43. Kalendertag deiner Erkrankung ein Krankengeld. In der PKV kannst du den Zeitpunkt und die Höhe des Krankentagegelds selbst bestimmen.
Als Angestellter bist du auf dein Gehalt angewiesen, um Miete, Krankenversicherung und Co. zahlen zu können. Deshalb hast du bei Krankheit immer einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Das gilt auch für Beschäftigte mit einem Teilzeitvertrag, für Minijobber und Werkstudenten. Auch Arbeitnehmer in befristeten Arbeitsverhältnissen haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung, solange ihr Vertrag während der Krankheitsphase fortbesteht.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Anspruch auf Entgeltfortzahlung unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit besteht. Auch neu eingestellte Mitarbeiter haben sofort ab Beginn ihres Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Selbstständige, freiberuflich Tätige sowie Personen ohne sozialversicherungspflichtige Anstellung haben keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch einen Arbeitgeber. Diese Gruppen müssen ihre Einkommensausfälle bei Krankheit selbst tragen oder sich durch private Absicherungsoptionen schützen.
Der Tag, an dem dein Arzt oder deine Ärztin dir bescheinigt hat, dass du arbeitsunfähig bist, bestimmt den Beginn deiner Lohnfortzahlung. Damit dein Arbeitgeber dir weiterhin deinen Lohn zahlt, ist es wichtig, dass du ihm deine Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig meldest. Wann genau „rechtzeitig“ ist, wird im Arbeitsvertrag eines jeden Arbeitnehmers festgeschrieben.
Außerdem gibt es die folgenden Voraussetzungen:
Die Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall beträgt in der Regel 100% des Bruttogehalts. Dabei werden neben dem Grundgehalt auch Zulagen, Boni und sonstige Sonderzahlungen berücksichtigt. Es ist wichtig zu beachten, dass die Entgeltfortzahlung auf maximal sechs Wochen begrenzt ist. Im Anschluss greift gegebenenfalls das Krankengeldsystem.
Unter bestimmten Bedingungen besteht die Möglichkeit, die Entgeltfortzahlungsfrist zu verkürzen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet hat. In solchen Situationen kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlungspflicht vor Ablauf der regulären sechs Wochen beenden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass dies im Einzelfall rechtlich geprüft werden sollte.
Bis zu 42 Kalendertage lang überweist dein Arbeitgeber dir am Monatsende wie gewohnt dein Gehalt. Doch was passiert, falls du auch nach dieser Zeit immer noch nicht gesund bist
Als gesetzlich Versicherter bekommst du ab dem 43. Kalendertag deiner Erkrankung ein Krankengeld: Das bedeutet, deine Krankenkasse zahlt 70 Prozent von deinem Brutto-, maximal 90 Prozent von deinem Nettoeinkommen.
Was viele nicht wissen: Von deinem Krankengeld werden Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen, damit du weiterhin in die Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung einzahlst. Für die gesetzliche Krankenversicherung selbst werden keine Beiträge abgezogen.
In der privaten Krankenversicherung kannst du wählen, ob du nach 42 Tagen ein Krankentagegeld von deiner Versicherung beziehen möchtest. Du bestimmst, wie hoch der Betrag sein soll und ob du das Krankentagegeld vielleicht sogar erst später benötigst.
Das Wichtigste rund um das Krankentagegeld in der PKV:
Auch als Selbstständiger hast du nach längerer Krankheit Anspruch auf Krankengeld (GKV) oder Krankentagegeld (PKV), sofern du diese Leistung mitversichert hast.
Das Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung
Warum du darauf nicht verzichten solltest
Manchmal kommt einfach alles zusammen – erkrankst du während deiner Arbeitsunfähigkeit an einer zweiten Erkrankung oder brichst du dir während deiner Zeit zu Hause etwas, verlängert sich die Zeit der Entgeltfortzahlung nicht.
Das gilt auch, wenn du mehrmals hintereinander infolge der gleichen Erkrankung ausfällst. Dein Anspruch auf 42 Tage Lohnfortzahlung besteht erst wieder, wenn:
Gehst du aber nach sechs Wochen wieder arbeiten und bist kurze Zeit später wegen einer anderen Erkrankung arbeitsunfähig, beginnt dein Anspruch auf Entgeltfortzahlung von vorne.
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