Arbeitgeberbescheinigung
Mit der Arbeitgeberbescheinigung weist du deinem Arbeitgeber nach, dass du privat versichert bist und wie viel du für deine PKV zahlst. Nur so erhältst du einen Arbeitgeberzuschuss.
Mit der Arbeitgeberbescheinigung weist du deinem Arbeitgeber nach, dass du privat versichert bist und wie viel du für deine PKV zahlst. Nur so erhältst du einen Arbeitgeberzuschuss.
Inhalt des Ratgebers
Überschreitest du als Angestellter mit deinem Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze, kannst du zwischen PKV und GKV wählen. Versicherst du dich privat, kannst du von deinem Arbeitgeber einen Zuschuss zu deinem PKV-Beitrag erhalten.
Voraussetzung dafür ist die sogenannte Arbeitgeberbescheinigung – denn anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keinen pauschalen Zuschuss, da jeder privat Versicherte einen individuellen Beitrag zahlt.
Die Arbeitgeberbescheinigung wird von deiner PKV zu Versicherungsbeginn und anschließend einmal im Jahr ausgestellt.
Was dort bescheinigt wird:
Zusätzlich gibt es ab dem zweiten Jahr der Versicherung eine Arbeitgeber-Folgescheinigung. Diese stellt dir deine PKV ebenfalls aus. Dort sind auch die gezahlten Beiträge des Vorjahres aufgezeigt. Damit sind etwaige Vertrags- oder Beitragsänderungen im zurückgelegten Jahr für den Arbeitgeber ersichtlich.
Neben der Arbeitgeberbescheinigung gibt es auch die PKV-Bescheinigung, auf der deine Beiträge nicht gelistet sind, die als Nachweis darüber dient, dass du privat versichert bist.
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