Alles zum Regelhöchstsatz

In der PKV gibt es Gebührenordnungen (GOÄ, GOZ, GOP), die festlegen, wie viel bzw. welchen Satz dein Arzt oder deine Zahnärztin für Leistungen abrechnen darf. Häufig rechnen sie bis zum Regelhöchstsatz ab. Wie hoch dieser Satz ist und was passiert, wenn er nicht ausreicht.

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Inhalt des Ratgebers

In der PKV rechnen Ärzte und Zahnärzte mit dir direkt ab. Sie orientieren sich dabei an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Dort sind Beträge aufgeführt, die sie für bestimmte ärztliche Leistungen abrechnen dürfen. Bei schwierigen Behandlungen dürfen die Beträge mit einem Faktor multipliziert werden.

Üblich sind folgende Faktoren, die den Regelhöchstsatz darstellen:

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Hast du generell Fragen zur privaten Krankenversicherung? Alle wichtigen Informationen findest du in unserem Ratgeber!

Regelhöchstsatz GOÄ – was passiert, wenn er nicht ausreicht?

Bei besonders schwierigen oder zeitaufwendigen Behandlungen kann es vorkommen, dass der Regelhöchstsatz nicht ausreicht. Ärzte dürfen dann einen höheren Faktor anwenden.

Der Höchstsatz liegt bei:

Im Gegensatz zum Regelhöchstsatz muss ein höherer Faktor für ärztliche Leistungen jedoch schriftlich begründet werden.

Sind Gebühren abzusehen, deren Satz über dem Höchstsatz liegt – etwa, weil ein Arzt eine besondere Qualifizierung hat – müssen diese mit dir vor Behandlungsbeginn in einer gesonderten Honorarvereinbarung festgehalten werden.


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Abrechnungs-Satz private Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen geben an, bis zu welchem Satz sie Leistungen erstatten. Hast du einen Tarif, der auch Leistungen über dem Höchstsatz erstattet, muss der Arzt die Rechnung dafür korrekt ausstellen. Dann steht der Erstattung deiner Kosten nichts im Weg.

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:

Gibt es einen Regelhöchstsatz für GKV-Patienten?

Gesetzliche Krankenversicherungen rechnen ärztliche Leistungen nach dem sogenannten Einheitlichen Bewertungsmaßstab und dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen ab. Hast du jedoch eine Zusatzversicherung zum Beispiel für deine Zähne, gilt auch dafür eine Gebührenordnung und entsprechend die Regel- und Höchstsätze.

In der privaten Krankenversicherung rechnen Ärzte ihre Leistungen nach einer Gebührenordnung ab. Sie können die dort aufgeführten Beträge multiplizieren. Der Regelhöchstsatz ist der Faktor, mit dem Ärzte üblicherweise ihre Leistungen abrechnen.

Hast du als GKV-Patient eine Zahn- oder Krankenhauszusatzversicherung, rechnet dein Arzt seine Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte ab und kann dafür den Regelhöchstsatz ansetzen.

Wendet ein Arzt einen höheren Satz als den Regelhöchstsatz an, muss er dies in der Regel schriftlich begründen oder eine gesonderte Honorarvereinbarung mit dir abschließen.

Heribert
HIER SCHREIBT Heribert

Sales Coach & PKV-Experte Heribert blickt auf über 30 Jahre Versicherungserfahrung zurück. Seit über 20 Jahren arbeitet er als Spezialist im PKV-Bereich und berät Kunden und Kundinnen, um die optimale Krankenversicherung zu finden.

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