In der privaten Krankenversicherung rechnen Ärzte ihre Leistungen nach einer Gebührenordnung ab. Sie können die dort aufgeführten Beträge multiplizieren. Der Regelhöchstsatz ist der Faktor, mit dem Ärzte üblicherweise ihre Leistungen abrechnen.
Alles zum Regelhöchstsatz
In der PKV gibt es Gebührenordnungen (GOÄ, GOZ, GOP), die festlegen, wie viel bzw. welchen Satz dein Arzt oder deine Zahnärztin für Leistungen abrechnen darf. Häufig rechnen sie bis zum Regelhöchstsatz ab. Wie hoch dieser Satz ist und was passiert, wenn er nicht ausreicht.