Primärarztprinzip

Einige Tarife in der privaten Krankenversicherung sehen das Primärarztprinzip vor: Das bedeutet, im Krankheitsfall wendest du dich im ersten Schritt immer an den Primärarzt (Allgemeinarzt, Frauenarzt, Kinderarzt, Augenarzt, Not- und Bereitschaftsarzt) und lässt dich dann überweisen.

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Primärarztprinzip einfach erklärt

In der privaten Krankenversicherung gibt es Tarife, die nach dem Primärarztprinzip funktionieren. Das bedeutet: Mit allen gesundheitlichen Anliegen wendest du dich dabei zunächst an einen Primärarzt. Das kann zum Beispiel dein Hausarzt sein. Er entscheidet dann, wie die Behandlung aussehen sollte und überweist dich zum Facharzt, wenn es nötig ist.

Der Arzt/die Ärztin, den/die du für dich als Primärarzt/Primärarztin wählst, hat eine Art Gatekeeper-Funktion. Er/sie begleitet dich in deiner Gesundheitsgeschichte und weiß mit der Zeit am besten, was gut für deine Gesundheit ist.

In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es das sogenannte Hausarztmodell. Versicherte werden belohnt, wenn sie ihren Hausarzt/ihre Hausärztin als erste Anlaufstelle wählen. Dieses Modell soll den Verwaltungsaufwand im Gesundheitssystem reduzieren.

Bedenke bei der Wahl des Tarifs: Wenn du dich für einen Tarif mit Primärarztprinzip entscheidest und als erstes einen anderen Arzt/eine andere Ärztin aufsuchst, kann es sein, dass deine Kosten nicht zu 100 Prozent erstattet werden.

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Heribert
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Sales Coach & PKV-Experte Heribert blickt auf über 30 Jahre Versicherungserfahrung zurück. Seit über 20 Jahren arbeitet er als Spezialist im PKV-Bereich und berät Kunden und Kundinnen, um die optimale Krankenversicherung zu finden.

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