Krankenversicherung & Promotion: Alles Wichtige für Doktoranden
Wie läuft das mit der Krankenversicherung während der Promotion? Haben Doktoranden eigentlich Studentenstatus? Welche Kosten kommen da auf dich zu? Wir klären die wichtigsten Fragen zum Thema Krankenversicherung für Promotionsstudenten.
ARTIKEL FACHLICH GEPRÜFTvon unseren PKV-Experten
Inhalt des Ratgebers
Mit dem Ende des Masterstudiums entfällt die Versicherungspflicht. Wer anschließend promovieren möchte, muss sich deshalb Gedanken über seine Krankenversicherung machen: Promotionsstudenten mit sozialversicherungspflichtiger Festanstellung sind über den Job versichert. Bekommst du ein Stipendium, kannst du dich freiwillig gesetzlich versichern oder in eine private Krankenversicherung wechseln.
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Promotionsstudenten mit sozialversicherungspflichtiger Festanstellung sind über den Job versichert
Krankenversicherung während der Promotion: Ein heikles Thema
Du hast deinen Master-Abschluss oder dein Staatsexamen in der Tasche und relativ schnell ist klar - das war’s noch nicht mit deiner wissenschaftlichen Karriere - Du möchtest eine Doktorarbeit schreiben! Doch bevor du mit der Literaturrecherche loslegen und dich in der Bibliothek einnisten kannst, gibt es noch einiges zu organisieren. Klar, du musst einen Doktorvater finden, das Thema deiner Promotion genau festlegen, dich um die Finanzierung kümmern ... und was ist eigentlich mit der Krankenversicherung? Haben Doktoranden Studentenstatus? Oder musst du dich als Promotionsstudent freiwillig versichern? Diese Fragen sind gar nicht so einfach zu beantworten, denn das Thema „Krankenversicherung für Promotionsstudierende“ ist ziemlich komplex. Wir zeigen dir verschiedene Szenarien auf, damit du selbst entscheiden kannst, wie die beste Lösung für dich aussieht.
Schauen wir uns zunächst die gesetzlichen Regelungen an:
Während deines Bachelor- und Masterstudiums gilt für dich die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V. Bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) kannst du dich für die Dauer deines berufsqualifizierenden Erststudiums zum vergünstigten Studententarif versichern - maximal 14 Fachsemester lang bzw. bis du 30 Jahre alt bist. Solange zählst du für deine Krankenkasse zum Personenkreis der sogenannten „ordentlichen Studierenden“. Das ändert sich, wenn du deinen Abschluss hast und als Doktorand ein Promotionsstudium beginnst.
Bist du gesetzlich krankenversichert?
Dann kann das ganz schön teuer werden! Bereits im Juli 2024 haben manche Krankenversicherungen ihren Zusatzbeitrag erhöht, sodass der Höchstbeitrag monatlich auf bis zu über 1.100 € steigt!
Gehörst du auch dazu? Dann kann sich eine private Krankenversicherung für dich lohnen. Bei ottonova gibt es sogar Tarife mit Beitragsrückerstattungen, du könntest also doppelt sparen.
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Hast du generell Fragen zur privaten Krankenversicherung? Alle wichtigen Informationen findest du in unserem Ratgeber!
Mit Beginn der Promotion wird die Krankenversicherung oft zum Problem
Die gesetzlichen Krankenkassen vertreten die Auffassung, dass die Anfertigung einer Doktorarbeit nicht mehr Teil eines „geregelten Studiums mit Ausbildungsbezug“ ist. Schließlich wird die Dissertation normalerweise erst nach dem Uni-Abschluss geschrieben. Deshalb bist du nach Ansicht der GKV auch kein „ordentlicher Student“ mehr, wenn du promovierst – selbst wenn du noch an deiner Hochschule eingeschrieben bist und einen Studierendenausweis besitzt. Es gibt einige Gerichtsurteile, die diese Auffassung teilen, zum Beispiel BSG, Urteil v. 7.6.2018, B 12 KR 15/16 R. Da die Versicherungspflicht mit dem Hochschulabschluss entfällt, kommen Promovierende normalerweise nicht mehr in den Genuss der studentischen Krankenversicherung. Eine seltene Ausnahme bilden Promotionen, die Teil der regulären Hochschulausbildung sind und noch vor dem eigentlichen Uni-Abschluss geschrieben werden.
Was bedeutet das nun für Studierende, die eine Doktorarbeit schreiben wollen? Entscheidend ist, ob du während deiner Promotion fest angestellt bist, ein Stipendium erhältst oder verheiratet bist. Wenn du intern promovierst und als Promotionsstudent an der Uni arbeitest, zum Beispiel als wissenschaftlicher Mitarbeiter oder Dozent, bist du über deinen Job sozialversichert. Dann kannst du in der GKV bleiben, deine Krankenversicherungsbeiträge richten sich nach der Höhe deines Einkommens. Derzeit liegt der Beitragssatz bei 14,6 % des Einkommens – plus etwaige Zusatzbeiträge, die die gesetzlichen Krankenkassen individuell erheben können.
Von diesen Kosten übernimmt dein Arbeitgeber die Hälfte, die andere Hälfte wird automatisch von deinem Einkommen abgezogen.
Gleiches gilt natürlich, wenn du einen Job als Doktorand in der Industrie annimmst und extern promovierst oder dir einfach einen sozialversicherungspflichtigen Nebenjob suchst, um deine Promotion zu finanzieren.
Promotionsstudent mit Stipendium: Auswirkungen auf die Krankenversicherung
Schwieriger wird es, wenn du keinen sozialversicherungspflichtigen Job hast und ein Promotionsstipendium bekommst. Denn dann musst du dich freiwillig gesetzlich versichern, wenn du in der GKV bleiben möchtest. Das Problem dabei: Den Beitragssatz von 14,6 % musst du in diesem Fall komplett selbst stemmen, da du ja keinen Arbeitgeber hast, der die Hälfte übernehmen könnte. Von den gesetzlichen Krankenkassen wird das Stipendium allerdings wie ein Gehalt behandelt, das als Berechnungsgrundlage für den Krankenkassenbeitrag dient. Du merkst schon: Das kann dann schnell teuer werden.
Derzeit liegt die Höhe der Stipendien bei den großen Förderwerken bei 1350 Euro. Dazu kommen 100 Euro Forschungskostenpauschale, auch „Büchergeld“ genannt. Ob dieses Büchergeld bei der Beitragsermittlung zur gesetzlichen Krankenkasse berücksichtigt werden darf, ist rechtlich umstritten. Promovierende haben in der Vergangenheit immer wieder erfolgreich Widerspruch gegen die Anrechnung des Büchergelds eingelegt.
Jedoch hat das Bundessozialgericht 2018 entschieden, dass „eine im Rahmen eines Promotionsstipendiums zugewandte Sachkostenpauschale, die zur Deckung des allgemeinen Lebensunterhalts verwendet werden kann, für Mitglieder in der freiwilligen gesetzlichen Kranken- und in der sozialen Pflegeversicherung beitragspflichtig“ ist. Dadurch könnte es in Zukunft schwieriger werden, erfolgreich gerichtlich gegen die Anrechnung des Büchergelds vorzugehen.
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Eine Promotion gilt nicht als Schul- oder Berufsausbildung
Kosten für die freiwillige Krankenversicherung während der Promotion
Was kostet die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung nun für Doktoranden? Nehmen wir an, du bekommst ein Promotionsstipendium in Höhe von 1350 Euro plus 100 Euro Forschungskostenpauschale. Wenn du dich freiwillig gesetzlich versicherst, gehen von diesen 1450 Euro jeden Monat 14,6 % an die Krankenkasse – also 211,70 Euro. Vielleicht fragst du dich jetzt, ob du dein Stipendium lieber verschweigen solltest, um Krankenversicherungsbeiträge zu sparen. Die Antwort lautet ganz klar: Nein. Denn wenn das rauskommt, drohen kräftige Nachzahlungen. Außerdem gelten falsche Angaben gegenüber der Krankenkasse als Versicherungsbetrug, was gemäß § 263 StGB eine Straftat darstellt. Den daraus resultierenden Ärger möchtest du dir sicher ersparen.
Wenn du verheiratet bist und ein Promotionsstipendium bekommst, kannst du die hohen Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung auf legalem Weg umgehen. Denn obwohl dein Stipendium als Berechnungsgrundlage für deinen Versicherungsbeitrag dient, ist es dennoch kein Gehalt – du zahlst ja auch keine Steuern darauf. Du giltst daher als einkommenslos und kannst dich über deinen Ehepartner kostenfrei familienversichern, falls dieser gesetzlich versichert ist. Über deine Eltern ist eine Familienversicherung als Promotionsstudent in der Regel nicht mehr möglich, da eine Promotion gilt nicht als Schul- oder Berufsausbildung gilt.
Krankenversicherung während der Promotion: Wechsel in die PKV
Was kannst du tun, wenn du als Doktorand keinem sozialversicherungspflichtigen Job nachgehst, unverheiratet bist und dennoch die hohen Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung vermeiden möchtest? Möglicherweise kommt ein Wechsel in die private Krankenversicherung für dich infrage. Denn anders als die GKV versichert dich die PKV auch als Promotionsstudent in vielen Fällen zum vergünstigten Studententarif – auch wenn du ein steuerfreies Stipendium erhältst.
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FAQ Doktorand
Befindest du dich in einem Promotionsstipendium, musst du dich freiwillig versichern.
Falls du verheiratet bist kannst du dich familienversichern.
Gehst du während dem Stipendium einem sozialversicherungspflichtigem Job nach, kannst du dich darüber versichern
Nach Ansicht der GKV bist du kein „ordentlicher Student“ mehr, wenn du promovierst, da die Promotion nicht mehr Teil eines „geregelten Studiums mit Ausbildungsbezug“ ist. Eine seltene Ausnahme bilden Promotionen, die Teil der regulären Hochschulausbildung sind und noch vor dem eigentlichen Uni-Abschluss geschrieben werden.
Freiwillige Versicherung: 14,6% vom Gehalt
Familienversichert (nur über den Ehepartner): kostenfrei
Anders als die GKV versichert dich die PKV auch als Promotionsstudent in vielen Fällen zum vergünstigten Studententarif – auch wenn du ein steuerfreies Stipendium erhältst.
Eine Doktorarbeit zu schreiben, ist nicht nur ein enormer organisatorischer Aufwand – sondern auch eine geistige Höchstleistung. Auf unserem Blog findest du viele Beiträge für ein gesünderes Leben während dieser herausfordernden Zeit.
Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen.