Bürgerentlastungsgesetz & PKV: Was du wissen musst
Das Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen schafft seit 2010 Steuervorteile für gesetzlich und privat Krankenversicherte in Deutschland und wird deshalb kurz Bürgerentlastungsgesetz genannt.
ARTIKEL FACHLICH GEPRÜFTvon unseren PKV-Experten
Inhalt des Ratgebers
Alles Wichtige auf einen Blick:
Das Bürgerentlastungsgesetz (BürgEntlG) wurde 2010 eingeführt und betrifft gesetzlich und privat Krankenversicherte.
Ziel: Unbegrenzte steuerliche Absetzbarkeit der Arbeitnehmerbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Steuervorteile vor allem für privat Krankenversicherte mit naturgemäß hohen Gesundheitsausgaben.
Steuerliche Absetzbarkeit für Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von Selbst, Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner sowie Unterhalts- und kindergeldberechtigte Kinder.
Familien mit Kindern profitieren besonders von diesem Gesetz.
Die Kosten können in der Steuererklärung an verschiedenen Stellen in den jeweiligen Anlagen geltend gemacht werden.
Seit 2010 können Steuerpflichtige ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge vollständig von der Einkommenssteuer absetzen, in der PKV unter bestimmten Voraussetzungen.
Zusätzlich wurden Höchstsätze für sonstige Vorsorgeaufwendungen eingeführt.
Diese Höchstsätze variieren je nach Beschäftigungsstatus (Angestellte, Selbstständige) und haben sich seit 2010 erhöht.
Ehepaare können die doppelten Sätze geltend machen.
Die Beträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen sind in der Regel bereits mit der Anrechnung der Beiträge für die Krankenversicherung ausgeschöpft.
10.000.000.000 Euro Steuern pro Jahr sollen Versicherte mit dem Bürgerentlastungsgesetz sparen
Das Bürgerentlastungsgesetz (kurz BürgEntlG oder BEG) entlastet seit 2010 neben gesetzlich Versicherten auch Steuerzahler, die eine private Krankenversicherung haben.
Das „Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen“ regelt die unbegrenzte steuerliche Absetzbarkeit der Arbeitnehmerbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Auch die Höchstsätze für sogenannte sonstige Vorsorgeaufwendungen, die nicht der Altersvorsorge dienen, wurden mit diesem Gesetz angehoben.
Wer wird durch das Bürgerentlastungsgesetz entlastet?
Das Bürgerentlastungsgesetz (PKV) entlastet vor allem privat krankenversicherte Personen. Es zielt darauf ab, die steuerliche Belastung für Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) zu verringern. Durch das Gesetz können bestimmte Aufwendungen für die PKV steuerlich abgesetzt werden, was eine finanzielle Entlastung für privat Versicherte darstellt.
Das Bürgerentlastungsgesetz (BürgEntlG) ist also in erster Linie darauf ausgerichtet, Steuervorteile für Versicherte zu schaffen, die von Natur aus hohe Ausgaben im Bereich der Gesundheitsvorsorge haben.
Die steuerliche Absetzbarkeit erstreckt sich als Versicherungsnehmer oder -nehmerin entrichteten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für:
sich selbst
den Ehepartner / der Ehepartnerin
eingetragenen Lebenspartner
Darüber hinaus können die als Beitragszahler übernommenen Beiträge für Unterhalts- und kindergeldberechtigte Kinder in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Dieses Gesetz kommt besonders Familien mit Kindern zugute, die grundsätzlich hohe Aufwendungen für die Gesundheitsvorsorge haben. Vor der Gesetzesinitiative im Jahr 2010 waren diese Kosten für Steuerzahler nur in begrenztem Maße absetzbar.
Wie kann ich die Kosten steuerlich geltend machen?
Die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Krankenversicherungsbeiträge hängt davon ab, für wen die Beiträge gezahlt würden. Die entsprechenden Angaben können in der Steuererklärung an verschiedenen Stellen in den jeweiligen Anlagen geltend gemacht werden.
Was hat sich mit dem Gesetz geändert?
Seit 2010 kannst du als Steuerpflichtiger deine Kranken- und
Pflegeversicherungsbeiträge vollständig von der Einkommenssteuer
absetzen – in der GKV mit einem Abschlag von 4 % für das Krankengeld. Voraussetzung in der PKV: Die Beiträge müssen der Grundversorgung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entsprechen.
Somit
kannst du in der PKV deine Lohnsteuer genauso verringern wie in der GKV
und kannst in der Regel 80 % des von dir gezahlten Beitragsanteils
anrechnen.
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Neu sind neben der unbegrenzten steuerlichen Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen auch die Höchstsätze für sogenannte sonstige Vorsorgeaufwendungen, die nicht der Altersvorsorge dienen:
Höchstbetrag für
Höchstbetrag für
vor 2010
vor 2010
seit 2010
seit 2010
Höchstbetrag für
Angestellte
vor 2010
1.500 Euro
seit 2010
1.900 Euro
Höchstbetrag für
Selbstständige
vor 2010
2.400 Euro
seit 2010
2.800 Euro
Für Ehepaare gelten übrigens die doppelten Sätze. Die Beträge für
sonstige Vorsorgeaufwendungen sind allerdings in der Regel bereits mit
der Anrechnung der Beiträge für die Krankenversicherung ausgeschöpft.
Die wichtigsten Fragen und Antworten und deine Vorteile haben wir hier für dich zusammengefasst:
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Das Gesetz stellt gesetzlich und privat Versicherte steuerlich gleich: Bis 2010 konnten privat Versicherte ihre Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung nur bis zu einer Grenze von 1.500 Euro (Selbstständige: 2.400 Euro) steuerlich geltend machen.
Mit seiner Einführung brachte das BEG vor allem für privat Versicherte steuerliche Vorteile.
Am meisten profitierst du, wenn du selbstständig bist: Da du deinen Beitrag komplett selbst zahlst, kannst du alle deine Kosten, die auf GKV-Niveau liegen, steuerlich absetzen.
Das BEG lohnt sich auch für Familien: Sie können ihre Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung für alle Familienmitglieder von der Einkommenssteuer absetzen.
HIER SCHREIBTottonova Redaktion
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