Beihilfe-Ratgeber für Beamte: So blickst du endlich durch
Du strebst eine Beamtenlaufbahn an und verzweifelst an der Beihilfe? Kein Wunder bei all dem Wenn und Aber. Unser Beihilfe-Ratgeber hilft dir dabei, den Vorschriftendschungel zu lichten und deine Gesundheit bestens abzusichern.
ARTIKEL FACHLICH GEPRÜFTvon unseren PKV-Experten
Inhalt des Ratgebers
Definition von Beihilfe
Die Beihilfe ist ein staatlicher Zuschuss für Beamt:innen zu den Gesundheitskosten in Höhe von 50 bis maximal 80 Prozent. Sie dient als soziale Absicherung für Beamt:innen und ihre Angehörigen. Die PKV bietet die Möglichkeit, die restlichen Kosten zu decken und die Leistungen zu ergänzen.
Die wichtigsten Fakten zur Beihilfe
Was ist Beihilfe? Ein staatlicher Zuschuss für Beamte und Beamtinnen zu den Kosten, die im Zusammenhang mit Krankheit, Pflege, Geburt oder Tod entstehen.
Warum gibt es die Beihilfe? Mit dem Zuschuss, der auch als Krankenfürsorge für Beamt:innen bekannt ist, erfüllt der Dienstherr seine Fürsorgepflicht und sichert Beamt:innen und ihre Angehörigen sozial ab.
Wer zahlt die Beihilfe? Darum kümmert sich dein Dienstherr. Das ist im Grunde dein Arbeitgeber – bist du zum Beispiel Bundesbeamter oder Bundesbeamtin, ist dein Dienstherr die Bundesrepublik Deutschland. Auf Landesebene kann dein Dienstherr aber auch eine Gemeinde sein.
Wer bekommt Beihilfe? Beamt:innen in Deutschland und ihre Ehe- oder Lebenspartner und Kinder. Beamt:innen sind: Bundes- und Landesbeamte, Finanzbeamte und Richter. Beihilfeberechtigt sind außerdem: Beamte im Ruhestand, Hinterbliebene von Beamten, Beamtenanwärter und Beamte auf Widerruf (auch Beamte auf Probe). Mehr dazu erfährst du im Abschnitt Beamtenlaufbahn.
Wie viel Beihilfe bekommen Beamt:innen? Pauschale Aussagen lassen sich dazu nicht treffen. Fest steht: Die Beihilfe deckt mindestens 50 Prozent der Gesundheitskosten ab. Je nach Bundesland kann der Satz auch höher sein.
Wer zahlt die restlichen 50 Prozent?
Die Rolle der Beihilfeversicherung der privaten Krankenversicherung
Die wesentlichen Fakten kennst du jetzt. Wenn du aber herausfinden möchtest, mit wie viel Beihilfe du rechnen kannst, wirst du feststellen: Es gibt viele Faktoren, die einen Einfluss darauf haben.
Die Beihilfe ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.
Für Beamt:innen, deren Gesundheit durch ihren Beruf besonders gefährdet ist – zum Beispiel Polizisten – übernimmt in vielen Bundesländern der Dienstherr die vollen Gesundheitskosten. Man spricht dabei von der freien Heilfürsorge.
Kinder und Partner von Beamten und Beamtinnen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen höheren Zuschuss, in der Regel 80 Prozent beziehungsweise 70 Prozent. Wer zwei Kinder hat, erhält zudem meist selbst eine höhere Beihilfe, zum Beispiel 70 Prozent.
Aber wer zahlt eigentlich die Kosten, die der Zuschuss nicht deckt? Außer im Fall der freien Hilfsfürsorge bist du dafür selbst verantwortlich. Die gute Nachricht: Auch hier bist du nicht auf dich allein gestellt. Private Krankenversicherungen bieten in der Regel spezielle Beihilfetarife, die deinen Gesundheitsschutz auf ein 100-Prozent-Level aufstocken. Da in Deutschland eine Versicherungspflicht besteht, brauchst du zusätzlich zur Beihilfe auf jeden Fall eine Krankenversicherung.
Du möchtest dich zur Beihilfeversicherung informieren?
Du bekommst Beihilfe und möchtest deine restlichen Gesundheitskosten über eine private Krankenversicherung abdecken? Lass dich von unseren Experten unverbindlich und kostenlos zu deinen Optionen informieren. Sichere dir jetzt deinen telefonischen Beratungstermin!
Beihilfebemessungssatz einfach erklärt
Wenn du Beamter bist, beteiligt sich dein Dienstherr mit der Beihilfe an deinen Gesundheitskosten. Der prozentuale Kostenanteil, den dein Dienstherr dabei übernimmt, ist der Beihilfebemessungssatz. Er richtet sich nach den Beihilfeverordnungen von Bund und Ländern und beträgt mindestens 50 Prozent.
Wie hoch dein tatsächlicher Beihilfebemessungssatz ist, hängt ganz von deinem Arbeitsort und in manchen Bundesländern von deiner Familiensituation ab. Bei Beamten und Beamtinnen profitieren auch Ehepartner:innen und Kinder von der Beihilfe – für sie gibt es eigene Beihilfebemessungssätze.
Beispiel München: Als Beamter in München bekommst du 50 Prozent Beihilfe, im Ruhestand oder in Elternzeit sind es 70 Prozent. Mit mindestens zwei Kindern erhöht sich dein Satz auf 70 Prozent. Jedes deiner Kinder erhält 80 Prozent, Ehegatten und Lebenspartner 70 Prozent.
Die restlichen Kosten kannst du mit einer privaten Krankenversicherung absichern. Damit sicherst du dir die besten Leistungen für deine Gesundheit.
Wir helfen dir!
Du willst wissen, wie viel Beihilfe du bekommst und wie du die restlichen Kosten decken kannst?
Werfen wir jetzt einen Blick auf die Beihilfe in den einzelnen Bundesländern. Je nachdem, welchem Dienstherrn du als Beamt:in unterstehst, bist du entweder Bundesbeamter, Landesbeamter oder Kommunalbeamter. Dementsprechend richtet sich die Beihilfe nach den jeweiligen Gesetzen auf Bundes- oder Landesebene.
Auf Bundesebene gilt:
Wer?
Wer?
Beihilfesatz
Beihilfesatz
Sonstiges
Sonstiges
Wer?
Beihilfeberechtigter - mit zwei oder mehr Kindern - als Pensionär
Beihilfesatz
50 % 70 % 70 %
Sonstiges
Bagatellgrenze (siehe unten): 200 €, Zahnersatz: 40 % beihilfefähig, Wahlleistungen im Krankenhaus: ja, Behandlung im Ausland: voll, in Nicht-EU-Ländern sind Inlandssätze beihilfefähig, Abzug pro Arzneimittel: 10 %, mindestens 5 aber höchstens 10 €
Wer?
Ehepartner/Ehepartnerin
Beihilfesatz
70 %
Sonstiges
Einkommensgrenze Ehepartner:innen: 20.000 € = Bist du Bundesbeamter oder Bundesbeamtin, hat dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin Anspruch auf Beihilfe, wenn dessen Verdienst unter 20.000 € im Jahr liegt.
Wer?
Kinder und Waisen
Beihilfesatz
80 %
Sonstiges
solange ein Kindergeldanspruch besteht
Die Beihilfesätze in Hessen, Bremen, Schleswig-Holstein und Sachsen weichen davon ab. Wie genau, siehst du weiter unten.
Eine weitere Besonderheit gibt es in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Sachsen, Thüringen und Niedersachsen: In diesen acht Bundesländern können Beamte und Beamtinnen zwischen zwei verschiedenen Beihilfevarianten wählen: der oben beschriebenen Beihilfe und der pauschalen Beihilfe. Bei der pauschalen Beihilfe bekommen die Beamten immer 50 Prozent ihrer Versicherungsbeiträge erstattet – auch wenn sie freiwillig gesetzlich krankenversichert sind.
KLASSISCHE BEIHILFE + PKV
KLASSISCHE BEIHILFE + PKV
PAUSCHALE BEIHILFE + GKV
PAUSCHALE BEIHILFE + GKV
KLASSISCHE BEIHILFE + PKV
- Dienstherr übernimmt zwischen 50 und 90 % der Behandlungskosten - Restkosten werden über Beihilfetarif in der PKV abgesichert - Leistungen der klassischen Beihilfe liegen in der Summe über GKV-Niveau - Aufnahmegarantie für Beamt:innen unabhängig von Gesundheitszustand und Vorerkrankungen
PAUSCHALE BEIHILFE + GKV
- Dienstherr zahlt 50 % Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung - Entscheidung für pauschale Beihilfe ist endgültig: Unwiderruflicher Verzicht auf Beihilfe-Anspruch in der PKV - Neubeamt:innen und Bestandbeamt:innen können sich in der GKV versichern - nur in acht Bundesländern möglich (Vorsicht bei Wechsel!)
Was bedeutet das? In allen anderen Bundesländern müssen Beamte und Beamtinnen, die sich freiwillig gesetzlich versichern, den vollen GKV-Beitrag zahlen – im Gegensatz zur PKV: Die speziellen Beihilfetarife in der PKV decken die Kosten, die nicht von der Beihilfe gezahlt werden. Sie sind deshalb günstiger als eine Vollversicherung in der PKV.
Bei der pauschalen Beihilfe können Beamt:innen in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Sachsen, Thüringen und Niedersachsen nun auf Wunsch einen Zuschuss von 50 Prozent zu ihren Versicherungsbeträgen bekommen – egal ob sie in der GKV oder der PKV versichert sind.
Aber: Der Zuschuss bezieht sich nur auf Versicherungsbeträge, nicht auf Gesundheitskosten. Und: Beamte und Beamtinnen, die die pauschale Beihilfe in Kombination mit der PKV wünschen, müssen eine Vollversicherung abschließen, statt einen günstigeren Beihilfetarif.
Beihilfeberechtigte tragen nur die Kosten für die PKV-Restkostenversicherung = durchschnittlich 250 € pro Monat
GKV-Versicherte Beamt:innen, deren Gehalt über der Beitragsermessungrenze liegt, zahlen seit Januar 2024 etwa 812 € (zzgl. 207 € Pflegeversicherung, ohne Kinder)
Beitrag zur Pflegeversicherung in der PKV meist deutlich günstiger für Beamte und Beamtinnen
Mehrbelastung in der GKV: der Beitrag wird nicht nur durch den Sold oder der Pension, sondern auch durch zusätzliche Einkünfte wie Zinsen, private Renten oder Mieteinkünfte berechnet
Die Unterschiede zwischen den anderen Bundesländern betreffen unter anderem Wahlleistungen im Krankenhaus, Auslandsbehandlungen, Arzneimittel, die Kostendämpfungspauschale, die Bagatellgrenze und den Zahnersatz.
Hier kannst du nachlesen, was das alles bedeutet:
Wahlleistungen
Wahlleistungen beziehen sich auf Leistungen im Krankenhaus, wie Chefarztbehandlung oder Zweibettzimmer. Unter bestimmten Voraussetzungen und je nach Bundesland sind diese beihilfefähig.
Kostendämpfungspauschale
Die Kostendämpfungspauschale ist eine Art Selbstbeteiligung für Beamte und Beamtinnen. Du trägst also einen Teil deiner Gesundheitskosten bis zu einer gewissen Grenze selbst. Erst wenn dieser Betrag überschritten ist, zahlt dein Dienstherr.
Bagatellgrenze
In einigen Bundesländern erstatten Dienstherren erst dann die Beihilfe, wenn ein bestimmter Rechnungsbetrag zusammengekommen ist. Auf Bundesebene und in vielen Bundesländern beträgt diese Mindestsumme 200 € pro Jahr. Das heißt: Erst wenn sich Rechnungen in Höhe von insgesamt 200 € gesammelt haben, kannst du einen Beihilfeantrag stellen.
Individuelle Beratung für dich
Du studierst in Berlin, planst eine Beamtenlaufbahn in Brandenburg, wünschst dir mindestens zwei Kinder – und blickst schon jetzt nicht mehr durch?
Im Folgenden zeigen wir dir einige Abweichungen in den verschiedenen Bundesländern, die für dich als junger Beamter oder Beamtin wichtig sein könnten. Beispiel: Viele Beihilfeverordnungen haben in Bezug auf zahnärztliche Behandlungen große Lücken. Auf Bundesebene sind nur 40 Prozent der Kosten beihilfefähig. ottonova bietet aber drei Beihilfetarife, die diese Lücke schließen.
Bundesland
Bundesland
Beihilfesätze
Beihilfesätze
Sonstiges
Sonstiges
Bundesland
Hessen
Beihilfesätze
Beihilfeberechtigte: 50 % mit 1 Kind: 55 % mit 2 Kindern: 60 % mit 3 Kindern: 65 % mit 4 Kindern: 70 %
Pensionär: 60 bis 80 %
Ehepartner: 55 bis 70 %
Kinder und Waisen: 55 bis 70 %
Beamtenanwärter:innen: 70 %
Sonstiges
Abzug pro Arzneimittel: 6 € Auslandsbehandlung: Nur Inlandssätze Familienbezogener Bemessungssatz Zahnersatz: 50 % beihilfefähig Wahlleistungen: wenn 18,90 €/Monat zusätzlich gezahlt werden
Bundesland
Bremen
Beihilfesätze
Beihilfeberechtigte: 50 % mit 2 Kindern 70 %
Pensionär: 60 bis 85 %
Ehepartner/Ehepartnerin: 70 %
Kinder und Waisen: 80 %
Sonstiges
Abzug pro Arzneimittel: 4,50 € Auslandsbehandlung: Nur Inlandssätze Zahnersatz: 60 % beihilfefähig Wahlleistungen: keine
Bundesland
Schleswig-Holstein
Beihilfesätze
Beihilfeberechtige 50 % mit 2 Kindern 70 %
Ehepartner 70 % mit 2 Kindern 90 %
Kind 80 % 3 Kinder und mehr 90 %
Bundesland
Sachsen
Beihilfesätze
Beihilfeberechtige 50 % mit 1 Kind 70 % mit 2 Kindern 90%
Ehepartner 70%
Kind 90%
Frisch verbeamtet oder kurz vor Verbeamtung??
So sieht deine Beamtenlaufbahn aus
Du hast jetzt schon eine ganze Menge über die Beihilfe erfahren und dabei sicher festgestellt: die Höhe der Beihilfe hängt u. a. davon ab, in welcher Phase deiner Beamtenlaufbahn du dich befindest und wie deine familiären Verhältnisse aussehen.
Was es dabei zu beachten gibt und was sich im Laufe deines Lebens ändert, haben wir hier für dich zusammengefasst.
Karrierestep
Karrierestep
Das ändert sich
Das ändert sich
Karrierestep
Ich will Beamter werden!
Das ändert sich
Egal, welche Laufbahn vor dir liegt: In Deutschland besteht eine Versicherungspflicht. Du brauchst also eine private oder gesetzliche Krankenversicherung. Bist du zunächst gesetzlich versichert, weißt aber, dass du später als Beamter in die PKV möchtest, kannst du eine große oder kleine Anwartschaftsversicherung abschließen (siehe unten).
Karrierestep
Vor dem ersten Job
Das ändert sich
Strebst du eine Position im höheren Dienst an (Referendar) oder absolvierst den Vorbereitungsdienst für eine Verbeamtung (Beamte auf Widerruf), bist du Beamtenanwärter und hast Anspruch auf Beihilfe. Solltest du jetzt gesetzlich versichert sein, lohnt es sich, über einen Wechsel in die PKV nachzudenken. Bleibst du in der GKV, musst du deine Gesundheitskosten selbst zahlen, bekommst keine Beihilfe und keinen Arbeitgeberzuschuss. Ausnahme bei Wahl der pauschalen Beihilfe (siehe oben).
Karrierestep
Während der Berufstätigkeit
Das ändert sich
Du hast es geschafft! Mit der Verbeamtung oder dem Eintritt in den höheren Dienst wirst du Beamter auf Zeit, auf Probe oder auf Lebenszeit. Je nachdem, wie deine zukünftige Lebensplanung aussieht und wie viele Kinder du hast, verändert sich der Beihilfesatz für dich und deine Familie: Mit Kindern steigt dein eigener Beihilfesatz und dein PKV-Beitrag sinkt.
Karrierestep
Als Pensionär
Das ändert sich
Am Ende deiner Beamtenlaufbahn kannst du dich mit einer Pension zur Ruhe setzen. Warst du bisher in der PKV, genießt du auch jetzt noch alle Leistungen deiner Versicherung. Auch im Ruhestand bleibst du beihilfeberechtigt. Hast du bisher freie Heilfürsorge bezogen, brauchst du jetzt einen Beihilfetarif in der PKV – mit einer großen Anwartschaft kein Problem. Das Gute in der Pension: Dein Beihilfesatz steigt und damit auch die Gesundheitskosten, die von der PKV gedeckt werden müssen. Muss die PKV zum Beispiel im Alter nur noch 30 Prozent übernehmen, sinkt dein Versicherungsbeitrag erheblich.
Übrigens: Je nach Situation können Beamte in der GKV Vorteile haben. Für die meisten ist die PKV aber die bessere Wahl – deshalb entscheiden sich mehr als 90 Prozent der Beamten für eine private Krankenversicherung.
Mit der Anwartschaftsversicherung bei einer privaten Krankenversicherung hast du die Möglichkeit, deine Beamtenlaufbahn frühzeitig abzusichern. Für die Aufnahme in eine PKV zählen grundsätzlich dein Eintrittsalter, dein Gesundheitszustand beim Eintritt und der gewünschte Leistungsumfang. Je älter du bist, wenn du in die PKV einsteigst, desto teurer ist dein Beitrag. Außerdem ist dein Gesundheitszustand mit Anfang 20 wahrscheinlich anders als mit Ende 20.
Die kleine Anwartschaft
Als angehender Beamter weißt du aber in der Regel, dass du später beihilfeberechtigt bist und einen privaten Beihilfetarif brauchst. Da sich bis dahin vieles in deinem Leben ändern kann, friert die kleine Anwartschaft deinen Gesundheitszustand ein, bevor du dich endgültig für die PKV entscheidest. Das kann nützlich sein, wenn du zum Beispiel nach deinem Referendariat nicht direkt in ein Beamtenverhältnis startest und aufgrund deines Einkommens zeitweise in die GKV wechseln musst. Oder wenn du eine Zeit lang ins Ausland gehst. Es werden keine Alterungsrückstellungen aufgebaut.
Die große Anwartschaft
Die große Anwartschaft ist u. a. für Beamte mit Anspruch auf freie Heilfürsorge interessant: Die freie Heilfürsorge deckt während der Dienstzeit deine kompletten Gesundheitskosten. Als Pensionär brauchst du dann aber einen Beihilfetarif. Würdest du erst im Alter einen solchen Tarif abschließen, wäre das ziemlich teuer. Die große Anwartschaft friert deshalb zusätzlich zum Gesundheitszustand auch dein Eintrittsalter ein. Denn: Mit der großen Anwartschaft baust du Alterungsrückstellungen als Polster für deinen Beitrag im Alter auf. Diese Anwartschaft sichert dein Eintrittsalter zum Beispiel auch dann ab, wenn du zwischenzeitlich in der GKV bist oder einen längeren Auslandsaufenthalt planst.
Die Anwartschaft
Mit einer Anwartschaft kannst du dir schon früh eine Beihilfeversicherung zu günstigen Konditionen sichern und dafür deinen Gesundheitszustand und unter Umständen deine Konditionen „einfrieren“.
Im Fall der Fälle: Schritt für Schritt zur Beihilfe
Soweit die Theorie. Aber was passiert nun genau, wenn du das erste Mal als Beihilfeberechtigter krank bist? Wie sieht ein Antrag auf Beihilfe aus? Welche Formulare benötigst du und was passiert mit den Restkosten? Wir erklären es dir!
Du ahnst es bereits: Was bei einem Antrag auf Beihilfe zu beachten ist, hängt vom jeweiligen Dienstherrn ab und ist auf Bundes- und Landesebene unterschiedlich geregelt. Unsere kleine Checkliste soll dir trotzdem einen ersten Überblick geben:
Um Beihilfe zu bekommen, musst du einen Antrag bei der Beihilfestelle deines Dienstherrn stellen. Solche Stellen heißen nicht immer Beihilfestellen, sondern etwa Landesämter für Besoldung oder für Finanzen oder zentrale Besoldungsstellen.
Formulare für deinen Antrag findest du auf der Website deiner Beihilfestelle. In vielen Fällen ist es möglich, deinen Antrag online zu stellen.
Wenn du das erste Mal Beihilfe beantragst, musst du umfangreiche Angaben machen, zum Beispiel über deinen Krankenversicherungsschutz, deine Kinder und deinen Ehepartner. All das beeinflusst deine Beihilfe. Bei weiteren Anträgen und sofern sich nichts geändert hat, kannst du aber die Abkürzung über einen Kurzantrag nehmen.
Du hast oben die Bagatellgrenzen und die Kostendämpfungspauschale kennen gelernt. Diese Antragsgrenzen musst du beachten. Außerdem musst du prüfen, ob deine Gesundheitskosten eine eventuelle Mindestsumme schon erreicht haben und ob du einen gewissen Betrag zunächst selbst tragen musst. Außerdem gelten bestimmte Fristen für den Antrag. In der Regel hast du ein Jahr lang Zeit, um deinen Beihilfeantrag zu stellen. Ausschlaggebend ist das Behandlungs- oder das Rechnungsdatum. Die Fristen variieren je nach Bundesland.
Den Antrag kannst nur du als Beihilfeberechtigter einreichen – auch wenn es um Kosten für deine Kinder oder deinen Ehepartner geht. Bei deinem Partner musst du außerdem die Einkommensgrenzen deines Dienstherrn beachten.
Zu einem Beihilfeantrag gehören Belegkopien. Bei Arzneimitteln sind das neben der Apothekenrechnungen auch die entsprechenden Rezepte.
Hast du den Antrag vollständig ausgefüllt und alle Belege zusammen, schickst du den Antrag ab. Jetzt heißt es: warten. Wie lange – du kannst es dir denken – hängt von deiner Beihilfestelle ab. Von zehn Werktagen bis vier Wochen ist so ziemlich alles drin.
Rund die Hälfte deiner Kosten hast du damit schon mal abgehakt. Um den Rest kümmert sich deine PKV und braucht dafür ebenfalls eine Belegkopie. Bei ottonova machen wir dir diesen Schritt besonders einfach – weil bei uns alles digital abläuft. Du musst nur noch die Rechnung mit dem Handy scannen und das Bild hochladen. Kurze Zeit später hast du das Geld auf dem Konto. Wann du deine Belege bei uns einreichst, ist dir überlassen. Kürzt deine Beihilfestelle einen Teil der Leistung, ist es nur wichtig, dass du uns die gekürzte Abrechnung ebenfalls zukommen lässt.
Beihilfeversicherung bei ottonova
ottonova bietet Beamten und Beamtinnen drei Tarife mit unterschiedlichem Leistungsumfang: Basis24, Komfort24 und Premium24. Beamtenanwärter:innen können zwischen zwei Tarifen wählen: ExklusivGarant24 und ExklusivFlex24.
Die Tarife bieten unter anderem freie Arzt- und Klinikwahl, 100 Prozent Erstattung von Zahnersatz, umfangreiche Leistungen bei Sehhilfen und weltweiten Schutz für 6 Monate.
Mit einer Beihilfeversicherung bei ottonova kannst du dich außerdem auf schnelle Rechnungserstattung freuen.
Beihilfeberechtigte profitieren bei ottonova aber nicht nur von hohem Versicherungsschutz, sondern auch von schnellen digitalen Services in einer App:
Chat in Echtzeit bei Fragen rund um Versicherung und Gesundheit
Arztterminvereinbarung
Arzt-Video-Call
Rechnungen per App einreichen
Übersicht über alle Ereignisse und Dokumente
Vorsorgeplaner
Was kostet die Beihilfeversicherung bei ottonova?
Die private Krankenversicherung von ottonova bietet günstige Beiträge, da Beamte und Beamtinnen nur ihre Restkosten absichern müssen. Sie benötigen keinen Volltarif.
Für eine 30-jährige Beamtin gibt es die Beihilfeversicherung schon ab 260 Euro. Ein 25-jähriger Beamtenanwärter kann seine Restkosten bei ottonova schon ab etwa 80 Euro absichern.
Meistere die Beihilfe
Wenn es um Beihilfe geht, dann gilt: Es kann immer Ausnahmen und Sonderfälle geben. Damit du keine bösen Überraschungen erlebst, bist du mit einem persönlichen Gespräch in jedem Fall gut beraten.
Ein staatlicher Zuschuss für Beamte zu den Kosten, die im Zusammenhang mit Krankheit, Pflege, Geburt oder Tod entstehen.
Darum kümmert sich dein Dienstherr. Das ist im Grunde dein Arbeitgeber – bist du zum Beispiel Bundesbeamter, ist dein Dienstherr die Bundesrepublik Deutschland. Auf Landesebene kann dein Dienstherr aber auch eine Gemeinde sein.
Als beihilfeberechtigt gilt, wer dem Staat dient. Beamte und Beamtinnen sind per Definition Staatsdiener:innen und haben deshalb einen Anspruch auf Beihilfe zu ihren Krankheitskosten, die der Dienstherr in Form der Beihilfe im Krankheitsfall übernimmt. Denn wer gibt, bekommt auch etwas zurück.
Beihilfeberechtigte sind:
Beamte und Beamtinnen auf Lebenszeit
Beamte und Beamtinnen auf Widerruf (Anwärter und Anwärterinnen)
Kinder von Beamt:innen
Pensionierte Beamte und Beamtinnen
Ehepartner:innen von Beamten und Beamtinnen (je nach Berufsstatus)
Beamte erhalten in der PKV bessere Leistungen als in der GKV – und das zu sehr guten Konditionen. Außerdem profitieren auch privat versicherte Angehörige von der Beihilfe.
Als Beamter in Deutschland stehst du in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zu deinem Dienstherrn. Dein Dienstherr muss für dein Wohl sorgen, indem er sich etwa an deinen Gesundheitskosten beteiligt. Bei bestimmten Beamten gilt die freie Heilfürsorge – der Dienstherr übernimmt in diesem Fall 100 Prozent der Kosten im Pflege- und Krankenfall oder bei der Geburt. Die Gesundheitskosten von Familienangehörigen werden nach den geltenden Beihilfesätzen übernommen. Die Heilfürsorge ist nicht an eine Krankenversicherung geknüpft. Da in der Rente nicht mehr die volle Heilfürsorge gezahlt wird, sollten Empfänger mit speziellen Tarifen vorsorgen.
Die freie Heilfürsorge ist für Berufsgruppen gedacht, bei denen ein erhöhtes Berufsrisiko besteht. Dazu gehören:
in einigen Bundesländern Beamte/Beamtinnen im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und bei Landesfeuerwehrschulen
Justizvollzugsbeamte und -beamtinnen
Die Beihilfe kommt auch für die Krankheitskosten von Angehörigen von Beamten und Beamtinnen zu einem gewissen Prozentsatz auf. Familienangehörige und Kinder können deshalb auch privat versichert werden, wenn sie beihilfeberechtigt sind.
Ehepartner und Ehepartnerinnen sind dann beihilfeberechtigt, wenn sie selbst kein eigenes oder nur ein geringes Einkommen haben (bundeslandabhängige Einkommensgrenze bis zu circa 20.000 Euro pro Jahr) und müssen meist nur noch 30 Prozent Restkosten bei einem Versicherer abdecken.
Beihilfeberechtigte Partner und Partnerinnen können sich bei ottonova auch versichern, wenn der Beamte oder die Beamtin nicht bei uns versichert ist.
Kinder von Beamten und Beamtinnen erhalten zumeist sogar 80 Prozent Beihilfe vom Dienstherrn. Eine private Versicherung lohnt sich für Beamtenkinder deshalb besonders.
HIER SCHREIBTHeribert
Sales Coach & PKV-Experte Heribert blickt auf über 30 Jahre Versicherungserfahrung zurück. Seit über 20 Jahren arbeitet er als Spezialist im PKV-Bereich und berät Kunden und Kundinnen, um die optimale Krankenversicherung zu finden.
Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen.