Ambulante Behandlung
Ambulante Behandlungen sind Versorgungsleistungen, die in der Praxis eines niedergelassenen Arztes oder in der Ambulanz eines Krankenhauses durchgeführt werden.
Ambulante Behandlungen sind Versorgungsleistungen, die in der Praxis eines niedergelassenen Arztes oder in der Ambulanz eines Krankenhauses durchgeführt werden.
Die ambulante Versorgung ist neben der stationären Behandlung einer der beiden Grundpfeiler der medizinischen Versorgung in Deutschland.
Ambulante Behandlung bezeichnet eine ärztliche Versorgung in einer Praxis oder Klinik, bei der Patient:innen nach Abschluss der Behandlung unmittelbar nach Hause entlassen wird. Im Gegensatz dazu spricht man von einer stationären Behandlung, wenn der Patient/die Patientin im Krankenhaus aufgenommen wird.
Zahnärzte/Zahnärztinnen, Fachärzte/Fachärztinnen, Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen und Heilpraktiker/Heilpraktikerinnen können ambulante Leistungen erbringen.
Welche Kosten von der privaten Krankenversicherung übernommen werden, ist abhängig vom jeweiligen Tarif und den enthaltenen Leistungen.
Die Höhe der Honorare, die der/die behandelnde Arzt/Ärztin verlangt, spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle. Für einige spezielle Behandlungen werden Honorare über dem Höchstsatz, also mehr als das 3,5-Fache des einfachen Gebührensatzes der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), verlangt. Bis zu welchem Satz die PKV die Kosten übernimmt, hängt auch von Tarif ab.
Es gibt auch Tarife, die lediglich einen Teil der Aufwendungen erstatten, wenn Versicherte direkt einen Facharzt/eine Fachärztin aufsuchen (Primärarztprinzip). Die vollständigen Kosten werden dann nur übernommen, wenn zuvor der Hausarzt/die Hausärztin konsultiert wurde oder sich die Genehmigung von der Versicherung eingeholt wurde.
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