Home Office steuerlich absetzen: So geht’s

Du hast letztes Jahr mehr von zu Hause aus gearbeitet als je zuvor? Prima, dann kannst du eventuell dein Homeoffice steuerlich absetzen. Wir erklären, wer welche Kosten seines häuslichen Arbeitszimmers geltend machen kann.

Inhalt des Ratgebers

Wann ist das Home Office steuerlich absetzbar?

Die gute Nachricht zuerst: Bundestag und Bundesrat haben eine spezielle Homeoffice-Pauschale für die Corona-Jahre 2020 und 2021 beschlossen. So sollen Deutschlands Arbeitnehmer entlastet werden, die aufgrund von Corona ins häusliche Arbeitszimmer verbannt wurden. Nur leider gibt es einen Haken: Das Homeoffice gehört zu den Werbungskosten.

Mit „Werbungskosten“ sind alle Ausgaben gemeint, die durch deine Arbeit entstehen. Das Finanzamt berücksichtigt pauschal 1.000 Euro, ohne Nachweise einzufordern. Diese 1.000 Euro kann also jeder in Anspruch nehmen, auch wenn seine tatsächlichen Werbungskosten deutlich geringer sind. Nur wenn du mehr als 1.000 Euro geltend machen möchtest, musst du detaillierte Angaben machen. 

Beispiele für Werbungskosten:

Bei Arbeitsmitteln gilt: Du kannst die Kosten nur absetzen, wenn du die Arbeitsmittel mindestens zu 10 Prozent beruflich nutzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 952 Euro inklusive Mehrwertsteuer kannst du sofort vollständig absetzen. Bei höheren Kosten kannst du jedes Jahr einen Teil geltend machen. Die Kosten eines PCs beispielsweise kannst du zu einem Drittel im ersten Jahr, zu einem weiteren Drittel im zweiten Jahr und zum letzten Drittel im dritten Jahr anrechnen.

Soweit, so gut. Wo ist nun der Haken?

Das Problem:

Wie schon gesagt, gehört das Home Office zu den Werbungskosten. Da du pauschal sowieso 1.000 Euro steuerlich absetzen kannst, bringen dir die 600 Euro der Homeoffice-Pauschale nur etwas, wenn du insgesamt über die 1.000 Euro kommst. Anhand eines Beispiels wird schnell klar, dass nicht jeder Arbeitnehmer profitieren wird.

Rechenbeispiel: Sagen wir, du hast im letzten Jahr einen Laptop und einen Bürostuhl für dein Homeoffice gekauft. Dazu kommen noch einige Bücher, Fahrtkosten und kleinere Posten wie Briefmarken oder Druckerpapier. Insgesamt kommst du auf 700 Euro. In diesem Fall ist die Home Office-Pauschale interessant für dich: Denn die 600 Euro werden zu den Werbungskosten hinzuaddiert. Insgesamt kommst du also auf 1.300 Euro. Das sind 300 Euro mehr als die Werbungskostenpauschale, die jeder anrechnen kann.

Wenn du nur 200 Euro Werbungskosten hast, gehst du leider leer aus. Denn selbst wenn du im Home Office gearbeitet hast, ergeben Werbungskosten und Home Office-Pauschale insgesamt nur 800 Euro. 1.000 Euro darfst du allerdings so oder so steuerlich absetzen, egal, ob du Ausgaben hattest oder nicht. In diesem Fall bringt dir die Pauschale nichts.

Ausschlusskriterium:

Wenn du die Homeoffice-Pauschale nutzt, kannst du für dieselben Tage nicht gleichzeitig die Pendlerpauschale anrechnen. Eigentlich logisch, denn du hast ja zu Hause gearbeitet. Wenn du vormittags zu Hause warst und nachmittags zu einer Präsentation ins Büro gefahren bist, kannst du statt der Homeoffice- die Entfernungspauschale nutzen. Warst du nach dem ersten Lockdown 2020 wieder regelmäßig im Büro und bist gependelt, kannst du für diesen Zeitraum ebenfalls auf die Pendlerpauschale zurückgreifen.


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Home Office: Was kann man steuerlich absetzen?

Wenn du genug Werbungskosten beisammenhast, stellt sich die Frage, wie du dein Home Office nun absetzen kannst. 

Hier gibt es verschiedene Regelungen:

Achtung, Stolperfallen:

Klar, in deinem Arbeitszimmer stehen ein Schreibtisch, ein PC und ein Bücherregal. Doch wenn du dort noch deinen Crosstrainer und ein Schlafsofa für Gäste untergebracht hast, erkennt das Finanzamt dein Arbeitszimmer womöglich nicht an.

Wenn du ein separates Arbeitszimmer hast, kannst du wahrscheinlich absetzen als mit der Home Office-Pauschale. Doch was genau kannst du in diesem Fall absetzen?

Beispiel: Als Max Müller im März 2020 ins Homeoffice ging, hat er sein bislang eher verwaistes Arbeitszimmer neu eingerichtet. Er hat einen ergonomischen Schreibtisch gekauft und einen bequemeren Bürostuhl. Diese Kosten kann er vollständig geltend machen, allerdings auf mehrere Jahre verteilt. Um das Home-Office zu nutzen, braucht Max natürlich noch mehr: Strom, Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Hausratversicherung und Reinigungskosten zahlt er zwar für die gesamte Wohnung, doch er kann die Kosten anteilig abschreiben. Das gilt auch für die Miete.

Max‘ Wohnung ist 75 Quadratmeter groß, sein Arbeitszimmer nimmt davon 15 Quadratmeter ein.

Arbeitszimmeranteil = 15 Quadratmeter / 75 Quadratmeter x 100 = 20 Prozent

Das bedeutet: Max kann 20 Prozent der Nebenkosten und der Miete geltend machen. Hier kommt wohl einiges zusammen!

Eigenheim: Wenn du ein eigenes Haus hast, rechnest du einfach mit der jährlichen Abschreibungsrate deines Häuschens. Die liegt oft bei zwei Prozent der Herstellungs- und Anschaffungskosten ohne Grundstückskosten, aber plus Darlehenszinsen. Diesen Betrag legst du auf deine Zeit im Homeoffice um und berechnest davon den Arbeitszimmeranteil.

Wo trage ich die Home Office-Pauschale in der Steuererklärung ein?

Du musst zwar angeben, wie häufig du 2020 im Home Office gearbeitet hast. Einen Nachweis oder eine Vorlage der Home Office-Tage verlangt das Finanzamt aber in der Regel nicht. Sicherheitshalber kannst du in einer Excel-Tabelle vermerken, an welchen Tagen und wie lange du im Homeoffice warst. Ansonsten reicht es, wenn du die Homeoffice-Pauschale in Elster in der Anlage N bei den Werbungskosten einträgst. 


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So geht‘s


Um bei der Steuer wirklich von der Home Office-Pauschale zu profitieren, musst du allerdings deine Werbungskosten im Corona-Jahr differenziert auflisten. Das ist zwar etwas Aufwand, aber bei größeren Ausgaben sollte ein nettes Sümmchen zusammenkommen. Dann lohnt es sich, sein Home Office steuerlich abzusetzen!

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ottonova Magazin Autor
HIER SCHREIBT Jeannette Stowasser

Jeannette ist Online-Redakteurin für Gesundheit und schreibt seit 2011 Artikel, E-Books und Whitepaper zu den verschiedensten medizinischen Themen.

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