KIG 1-5: Tabelle u. Einstufung kieferorthopädischer Indikationsgruppen

Kieferorthopädische Indikationsgruppen (kurz: KIG) geben den Schweregrad von Zahnfehlstellungen an. Allerdings zahlt die gesetzliche Krankenkasse Zahnkorrekturen nur, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Alle Infos über Kostenübernahme und Einstufungen.

Inhalt des Ratgebers

Definition: Was sind kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG)?

Bis 2002 übernahmen Krankenkassen alle kieferorthopädischen Kosten. Heute müssen Behandlungen von Zahnfehlstellungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, um übernommen zu werden.

Ob ein Behandlungsbedarf besteht, wird mit befundbezogenen kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) bestimmt. Anhand von insgesamt fünf KIG-Stufen können Kieferorthopäd:innen einschätzen, ob eine Behandlung erforderlich ist.


Das gilt für die Kostenübernahme:


Was bedeuten die 5 KIG-Stufen?

Bei den Stufen KIG 1-2 liegt eine leichte Anomalie vor, die lediglich ästhetisch ins Gewicht fällt oder Patient:innen nur leicht beeinträchtigt.

Ab KIG 3-5 gelten Fehlstellungen als ausgeprägt und sollten aus medizinischen Gründen behandelt werden.


Diese 5 kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) gibt es:


Schweregrad 1 = KIG 1

Bei leichten Zahnfehlstellungen können Patient:innen eine Behandlung aus ästhetischen Gründen durchführen lassen. Eine medizinische Notwendigkeit ist nicht gegeben.

Beispiel: Es besteht ein minimaler Abstand zwischen den Zahnkanten im Ober- und Unterkiefer.


Schweregrad 2 = KIG 2

Bei Zahnfehlstellungen geringer Ausprägung kann eine Korrektur aus medizinischen Gründen sinnvoll sein.

Beispiel: Die oberen Schneidezähne berühren das Zahnfleisch, da sie die unteren Zähne überlappen.


Schweregrad 3 = KIG 3

Ausgeprägte Zahnfehlstellungen sollten in der Regel medizinisch behandelt werden.

Beispiel: Die Schneidezähne verletzen das Zahnfleisch, da sie mehrere Millimeter zu weit nach vorne ragen.


Schweregrad 4 = KIG 4

Unter KIG 4 fallen stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die eine Behandlung aus medizinischen Gründen dringend erforderlich machen.

Beispiele: Zähne fehlen, weil sie gar nicht erst angelegt sind oder nicht durchbrechen können. Auch ein offener Biss mit Abstand gehört dazu, der durch Angewohnheiten wie Daumenlutschen entstanden ist.


Schweregrad 5 = KIG 5

Der höchste Schweregrad umfasst extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen. Aus medizinischen Gründen ist eine Behandlung bei KIG 5 unbedingt notwendig.

Beispiele: Die Fehlstellung ist auf Entwicklungsstörungen im Kopfbereich zurückzuführen oder es liegt ein angeborener offener Biss vor.


11 Ursachengruppen – einfach erklärt

Die Bewertung einer Zahnfehlstellung für die Einstufung in KIG 1-5 wird nach den Ursachen vorgenommen. Es gibt elf verschiedene Ursachengruppen (1):

  1. Entwicklungsstörungen im Kopfbereich: Es liegen angeborene Fehlbildungen im Bereich von Mund, Gesicht oder Kopf vor.
  2. Zahnunterzahl: Einzelne Zähne fehlen im Gebiss oder sind nicht angelegt.
  3. Zahndurchbruchsstörung: Zähne liegen falsch im Gebiss und können gar nicht oder nicht an der richtigen Stelle durchbrechen.
  4. Distale Bisslage: Im Verhältnis zum Oberkiefer liegt der Unterkiefer zu weit hinten und die oberen Schneidezähne ragen dadurch bis zu 6 Millimeter vor den unteren Schneidezähnen.
  5. Mesiale Bisslage: Umgekehrt kann der Unterkiefer auch zu weit vorne liegen.
  6. Offener Biss: Die Zähne schließen nicht vollständig und der Abstand zwischen den oberen und unteren Zahnkanten beträgt mehr als ein bis zwei Millimeter. Dadurch beißen die Seitenzähne im Oberkiefer außen vor die unteren Seitenzähne.
  7. Tiefer Biss: Die oberen Schneidezähne überlappen die unteren Schneidezähne.
  8. Bukkal-/Lingualokklusion: Zahngruppen oder einzelne Oberkiefer-Seitenzähne stehen zu weit außen und beißen an den unteren Seitenzähnen vorbei oder greifen nicht ineinander.
  9. Abweichung der Kieferbreiten: Der Kiefer ist zu schmal oder zu breit, sodass die Backenzähne nicht aufeinander passen. Treffen die Backenzahnhöcker aufeinander, liegt ein Kopfbiss vor. Beißen die Höcker seitlich aneinander vorbei, liegt ein Kreuzbiss vor.
  10. Kontaktpunktabweichungen: Ergibt die Überprüfung der seitlichen Kontaktpunkte der Zähne, dass sie zu eng stehen, liegt ein Engstand vor.
  11. Platzmangel: Die Lücken zwischen einzelnen Zähnen sind zu eng, sodass darunterliegende Zähne nicht durchbrechen können.


Tabelle: Wann zahlt die Krankenversicherung?

Zahnspangen müssen oft jahrelang getragen werden und verursachen hohe Kosten: Fast 1,19 Milliarden Euro zahlten die gesetzlichen Krankenkassen 2019 im Zusammenhang mit der Kieferorthopädie (2, 3). Hinzu kommt, dass 75 bis 85 Prozent der Versicherten für ihre Kinder Privatleistungen in Anspruch nehmen, um beispielsweise die Behandlung schneller abzuschließen (4).

Spezielle Materialien oder besondere Maßnahmen für die Mundhygiene sind nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der GKV. Deshalb können dafür Mehrkosten in Höhe von bis zu 1.000 Euro anfallen. Wer nur die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse ohne Zahnzusatzversicherung in Anspruch nimmt, trägt 20 Prozent der Behandlungskosten selbst – werden mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig behandelt, sinkt der Eigenanteil auf 10 Prozent. Die Kosten werden erst nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung erstattet.


Offener Biss? Engstand? Das übernimmt die Krankenkasse:

Die Tabelle zeigt, welche Behandlungen die Krankenkasse zahlt (1):

KIG Tabelle mit Einstufung

Welche Rolle spielen die KIG-Stufen für Menschen mit Zahnzusatzversicherung?

FAQ zum Thema "Kieferorthopädische Indikationsgruppen"

Für eine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung müssen kieferorthopädische Behandlungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Die KIG-Stufen helfen, den Behandlungsbedarf festzustellen. Sie richten sich nach der Schwere der Zahnfehlstellung.

Die gesetzliche Krankenkasse erstattet nur bei KIG 3-5. Sie übernimmt 80 Prozent für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren. Die restlichen 20 Prozent der Kosten werden nach abgeschlossener Behandlung erstattet.

Bis 2002 zahlte die gesetzliche Krankenkasse jede kieferorthopädische Behandlung. Um die GKV-Ausgaben drastisch zu begrenzen, führte der Gesetzgeber die strengen Indikationsgruppen ein. Zuvor waren die Grenzen zwischen medizinisch notwendigen und kosmetischen Zahnkorrekturen immer stärker verschwommen.

Der Sinn von Zahnkorrekturen ist viel diskutiert. 2018 bemängelte der Bundesrechnungshof, es gebe zu wenig Informationen, um einen gesundheitlichen Mehrwert bewerten zu können (5). Zudem stünden den Eltern zu wenig wissenschaftlich fundierte und verständliche Informationen zu teuren Zusatzleistungen zur Verfügung.

Um das zu ändern, führen die Bundeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung bis 2023 die Sechste Deutsche Mundgesundheitsstudie durch. In diesem Rahmen untersuchen sie unter anderem den kieferorthopädischen Versorgungsbedarf.

Quellen:

(1) Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen für die kieferorthopädische Behandlung in KZBV, 2004, www.kzbv.de/kieferorthopaedie-2004.download.7d16079a6c85714d65b925127b4e1c89.pdf, (Download am 28.09.2021).

(2) Inanspruchnahme kieferorthopädischer Behandlung durch Kinder und Jugendliche in Deutschland – Querschnittergebnisse aus KiGGS Welle 2 und Trends, 2018, www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Gesundheitsberichterstattung/GBEDownloadsJ/FactSheets/JoHM_04_2018_Inanspruchnahme_Kieferorthopaedie_KiGGS-Welle2.pdf?__blob=publicationFile, (aufgerufen am 28.09.2021).

(3) GKV-Ausgaben für zahnärztliche Behandlung nach Behandlungsart im Jahrbuch 2020 der KZBV, 2020, www.kzbv.de/kzbv2020-jahrbuch-seiten-38-41.download.4909444f59ba9b5b9df33b0e08816a8b.pdf, (aufgerufen am 28.09.2021)

(4) Meta-Analyse „Kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen“ des IGES-Instituts im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums, 2019, www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2019/studie-das-bringen-zahnspangen.html, (aufgerufen am 28.09.2021)

(5) Leistungen für Kieferorthopädie, Prüfung durch den Bundesrechnungshof, 2018, www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/pruefungsmitteilungen/2018/2018-pm-leistungen-fuer-kieferorthopaedie, (aufgerufen am 28.09.2021)

Sabrina Quente
HIER SCHREIBT Sabrina Quente

Sabrina ist freie Autorin für Versicherungs- und Digitalisierungsthemen. Sie war Redakteurin bei Fachzeitschriften und lernte als Content Editor bei ottonova die vielen Facetten der Versicherungswelt kennen.

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