U-Untersuchungen: Unvermeidlich, umfassend und unbezahlbar

In den ersten Lebensjahren machen Kinder enorme Entwicklungsschritte. Damit die Kleinen sich gesund und altersgerecht entfalten, begleiten die U-Untersuchungen sie bis zur Einschulung. Aber was passiert bei den zehn Vorsorgeuntersuchungen eigentlich? Sind sie verpflichtend zur Früherkennung? Wer trägt die Kosten?

Der kleine Leonhard von nebenan hat gestern seinen ersten vollständigen Satz gesprochen. Mit korrekt konjugierten Verben. In astreinem Plusquamperfekt! Die Nachricht sitzt dir noch immer in den Gliedern. Schließlich brabbelt der eigene Sohnemann, ebenso alt wie das benachbarte Wunderkind, noch immer munter „Mamama“ und „Dadada“ – wenn er sich nicht gerade Sand in den Mund steckt. Gedeiht er womöglich doch nicht so prächtig, wie du dachtest?

Um die Gesundheit und die altersgerechte Entwicklung von Kindern zu unterstützen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen 1971 eine Reihe bundesweiter Früherkennungsuntersuchungen eingeführt: die U-Untersuchungen. Von der U1 bis zur U9 begleiten die Vorsorgeuntersuchungen Kinder in ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung bis zum sechsten Lebensjahr. Im Teenageralter folgt die J1-Untersuchung. Die späteren Untersuchungen U10, U11 und J2 fokussieren sich unter anderem auf die Ernährung. Ziel des Gesundheitsprogramms ist es, Auffälligkeiten, Entwicklungsdefizite oder Krankheiten möglichst früh zu erkennen. Außerdem bekommen Eltern viele Informationen über Themen wie Krankheiten und Impfungen. Damit das Kind sofort behandelt und gefördert werden kann und sich beim Aufwachsen stets bester Gesundheit erfreut.

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Die wichtigsten Vorsorgeuntersuchungen

Lade dir hier unsere praktische Übersicht herunter um auf einen Blick zu sehen ab wann welche Untersuchungen für dich wichtig sind.

Das Gelbe Vorsorgeheft – die Bibel der Kindervorsorgeuntersuchung

Das Kinderuntersuchungsheft, oft nur Gelbes Heft genannt, ist wie der Businessplan für den Gründer oder das BGB für den Juristen. Eltern bekommen das 72 Seiten starke Büchlein bei der Geburt des Kindes ausgehändigt. Bei den zehn Vorsorgeuntersuchungen sammelt der Arzt alle Beobachtungen an seinem kleinen Patienten: vermerkt werden Informationen über Gewicht, Wachstum, Motorik, Seh- und Hörvermögen, geistige und seelische Entwicklung. So kann er einschätzen, ob ein Kind dem Alter entsprechend heranwächst.

Heft U Untersuchungen Quelle: http://www.kbv.de/media/sp/Kinderuntersuchungsheft.pdf

10 x U-Untersuchungen: Ablauf


U1-Untersuchung: Früherkennung direkt nach der Geburt

Direkt nach der Geburt wird das Baby auf alle wichtigen Körperfunktionen gecheckt. Atmet es richtig? Wie sieht es mit dem Herzschlag aus? Ärzte untersuchen die Farbe und Durchblutung der Haut, die Muskelspannung und die angeborenen Reflexe. Darüber hinaus kontrollieren sie das Kleine auf Fehlbildungen, Gelbsucht, Schwellungen und prüfen, ob es im Bauch der Mama voll ausgereift ist. Auch Körperlänge, Gewicht und Kopfumfang werden gemessen und notiert, um so erste Erkrankungen früh auszuschließen.

Zwischen dem zweiten und dritten Lebenstag werden Stoffwechseldefekte und endokrine Störungen untersucht. Außerdem steht ein Hörscreening an.

U2-Untersuchung: 3.-10. Lebenstag

Das Neugeborene wird jetzt ausführlich in Augenschein genommen. Der Arzt untersucht die Organe, Geschlechtsteile sowie Haut und Gelenke des Säuglings. Auch die Sinnesorgane und Reflexe werden nochmals genau unter die Lupe genommen.


U3-Untersuchung: 4.-5. Lebenswoche

Entwickelt sich das Baby gut? Schläft es, trinkt es? Wie sieht es mit der Verdauung aus? Neben diesen Fragen konzentrieren Ärzte sich auf die Entwicklung der Reflexe und Reaktionen des Säuglings, checken Motorik und Gewicht und untersuchen die Hüftgelenke auf Reifungsverzögerungen und Fehlstellungen.


U4-Untersuchung: 3.-4. Lebensmonat

Jetzt dreht sich alles um die Motorik und Beweglichkeit des Kleinen in den ersten Monaten. Kann es schon alleine den Kopf halten? Oder die Hände zusammenführen? Zudem wird das Wachstum kontrolliert, Organe, Geschlechtsteile und Sinnesorgane noch einmal gecheckt und die Größe der Knochenlücke am Kopf (Fontanelle) überprüft.


U5-Untersuchung: 6.-7. Lebensmonat

Jetzt dreht sich alles um die Motorik und Beweglichkeit des Kleinen. Kann es schon alleine den Kopf halten? Oder die Hände zusammenführen? Zudem wird das Wachstum kontrolliert, Organe, Geschlechtsteile und Sinnesorgane noch einmal gecheckt und die Größe der Knochenlücke am Kopf (Fontanelle) überprüft.


U6-Untersuchung: 10.-12. Lebensmonat

Mit Babys erstem Geburtstag steht ein Resümee an: Welche Fortschritte hat das Kind im ersten Lebensjahr gemacht? Wie sieht es mit der Koordinationsfähigkeit aus? Neben der Routinekontrolle von Organen und Sinnesorganen werden jetzt auch der Bewegungsapparat, die Motorik sowie die Sprache und Interaktion des Kindes inspiziert.


U7-Untersuchung: 21.-24. Lebensmonat

Die sprachliche und geistige Entwicklung steht in der U7 im Zentrum. Inzwischen sollte das Kleinkind „Mama“, „Papa“ und mindestens zehn andere Wörter sagen können. Zudem werden seine Feinmotorik, Körperbeherrschung und das Hör- und Sehvermögen geprüft.

U7a-Untersuchung: 34.-36. Lebensmonat

In der U7a wird ein Sehtest durchgeführt, der Arzt sieht sich die Zähne und die Entwicklung des Kiefers an und interessiert sich außerdem für die sprachliche Entwicklung des Sprösslings. Außerdem werden in der U7a die Eltern zum Thema Impfungen beraten. Auch die Themen Gewicht und Ernährung stehen bei dieser Untersuchung im Fokus.


U8-Untersuchung: 46.-48. Lebensmonat

Das Kind ist jetzt im Vorschulalter. Sprache, Aussprache und Verhalten des Vorschulkinds werden deshalb in der U8 genau unter die Lupe genommen, ebenso wie dessen Bewegungs- und Koordinationsfähigkeit. Obendrein wirft der Arzt einen Blick auf die Milchzähne.


U9-Untersuchung: 60.-64. Lebensmonat

Die U9-Untersuchung ist die letzte Vorsorgeuntersuchung des Kindes, bevor es eingeschult wird. Der Fokus liegt nun auf der Sprachentwicklung, überdies werden die Motorik sowie das Hör- und Sehvermögen untersucht.


J1-Untersuchung: 13.-14. Lebensjahr

In der oft schwierigen Übergangsphase vom Kind zum Jugendlichen werden der Gesundheitszustand und das Wachstum des jungen Patienten gecheckt: Gewicht, Größe und Blutdruck werden gemessen, Organe, Skelett und eventuell Urin und Blut auf Krankheiten untersucht. Auch die seelische Entwicklung des Teenagers wird in diesem Zusammenhang beachtet. Mithilfe eines Fragebogens will der Arzt Sorgen und Problemen, schwachen schulischen Leistungen und gesundheitsgefährdendem Verhalten wie dem Genuss von Alkohol, Essstörungen oder Rauchen auf den Grund gehen. Ein wichtiger Bestandteil der J1-Untersuchung ist außerdem ein Beratungsgespräch mit Informationen über Themen wie Sexualität und Verhütung.

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FAQs kompakt: Alles, was du über die U-Untersuchungen wissen musst

1. Sind die U-Untersuchungen verpflichtend?

Die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 für Kinder sind in den Bundesländern Bayern, Hessen und Baden-Württemberg verpflichtend. Wer sie versäumt, erhält eine Mahnung. Darüber hinaus müssen Eltern in Bayern bei der Anmeldung ihrer Kinder in Schule oder Kita nachweisen, dass ihr Kind alle nötigen Vorsorgeuntersuchungen abgelegt hat.

In den restlichen Bundesländern sind die U-Untersuchungen bei Kindern zwar nicht verpflichtend, sollten aber dennoch fristgerecht eingehalten werden. Eltern, die ihre Kinder nicht zur Vorsorgeuntersuchung bringen, erhalten ein Erinnerungsschreiben. Taucht das Kind innerhalb von vier Wochen dennoch nicht beim Kinderarzt auf, werden die Gesundheitsämter in Kenntnis gesetzt.

2. Wer übernimmt die Kosten?

Die U-Untersuchungen sind für gesetzlich versicherte Kinder kostenlos, solange sie den erforderlichen Zeitrahmen für die Vorsorge einhalten. Wer sein Kind zu spät zu einer Untersuchung bringt, muss diese gegebenenfalls selbst bezahlen. Auch bei Privatversicherten werden die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder je nach Tarif in der Regel übernommen. Lass dich am besten schon in der Schwangerschaft zur Kostenübernahme beraten.

3. Muss ich mich auf die U-Untersuchungen vorbereiten?

Zu jeder Untersuchung musst du das Gelbe Heft, als gesetzlich Versicherter deine Krankenversicherungskarte und den Impfausweis des Kindes mitbringen. Außerdem ist es sinnvoll, Fragen vorzubereiten, die du dem Kinderarzt stellen willst.

4. Was, wenn ich einen Termin verschwitzt habe?

Wenn du die Vorsorgeuntersuchung deines Kindes verpasst hast, wirst du zunächst schriftlich erinnert. Vereinbarst du dennoch innerhalb eines Monats keinen Termin beim Kinderarzt, werden die Daten des Kindes an das zuständige Gesundheitsamt vermittelt. Das Gesundheitsamt nimmt daraufhin schriftlich Kontakt mit dir auf, damit die Untersuchung möglichst zeitnah nachgeholt werden kann. Den Eltern wird eine Frist gesetzt – in diesem Zeitrahmen müssen sie ihr Kind zur U-Untersuchung bringen. Sonst führt das Jugend- oder Gesundheitsamt einen angekündigten Hausbesuch durch, um nach dem Rechten zu sehen.

Übrigens übernehmen die Krankenversicherungen die Kosten für die U-Untersuchungen nur, wenn diese in dem vorgegebenen Zeitraum stattfinden.

U10, U11, J2 – Unter Umständen sinnvoll, aber keine Pflicht

Die U10-Untersuchung (für Kinder, die zwischen sieben und acht Jahre alt sind), die U11-Untersuchung (neun und zehn Jahre alt) und die J2-Untersuchung (16 und 17 Jahre alt) sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Einige Krankenversicherungen erstatten die Kosten, allerdings muss das individuell erfragt werden. In der U10 und U11 geht es weniger um Krankheiten als primär um schulische Entwicklungsdefizite (etwa Lese-Rechtschreib- oder Rechenstörungen), Verhaltensauffälligkeiten wie ADHS oder Bewegungsmangel und schlechte Ernährung. Zu den Schwerpunkten der J2 gehört die Untersuchung auf Pubertäts- und Sexualitätsprobleme, auf Haltungsschäden, ebenso wie die Diabetes-Vorsorge.


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