E-Health 2020: Apps auf Rezept

Die elektronische Patientenakte, Gesundheitsapps auf Rezept und weitere Neuerungen wurden vom Health Innovation Hub (hih) – der Ideenfabrik des Bundesgesundheitsministeriums – diskutiert und nun gesetzlich beschlossen. Was bedeutet das konkret für Versicherte – und geht da nicht noch mehr?

Inhalt des Ratgebers

„Gesundheit neu denken“

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Das ist das Motto des Health Innovation Hub des Bundesministeriums für Gesundheit. Die Plattform soll Schwung in die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens bringen. Ein Thema, das in diesem Zusammenhang in aller Munde ist, ist das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG). Es handelt sich dabei um eine Sammlung an Maßnahmen, die sowohl Patienten als auch Ärzten das Leben leichter machen und bestimmte Dienste, die bisher noch einen hohen bürokratischen Aufwand mit sich brachten, einfacher zugänglich machen sollen.

Am 7. November 2019 wurde das Gesetz beschlossen – wir erklären euch, was das für euch als Versicherte in der Zukunft bedeutet und stellen euch die wichtigsten Neuerungen vor.

Die elektronische Patientenakte (ePA)

Noch vor wenigen Jahrzehnten hatte man in der Regel sein Leben lang denselben Arzt. Dieser hatte vermutlich die Praxis von seinem Vater übernommen und würde sie auch an seinen Sohn weitergeben. Dieser Arzt hatte alle Informationen über den jeweiligen Patienten in einem staubigen Aktenordner gesammelt und so Zugriff auf alle wichtigen Daten: Vorerkrankungen, frühere Behandlungen, Medikamente, Allergien und vieles mehr. Das reichte damals völlig aus. Heute jedoch sieht die Realität ein wenig anders aus. Wir ziehen oft um, konsultieren mehrere Ärzte für eine Zweitmeinung und gehen bei spezifischen Problemen zum zuständigen Facharzt. Diesen fehlt dann die gesamte Hintergrundinformation – sie sind nicht in der Lage, sich ein Gesamtbild zu machen.

Das soll die elektronische Patientenakte ändern. Mit ihrer Hilfe soll der Austausch von Informationen erleichtert werden – besonders im Notfall kann dies entscheidend sein. Das Tolle daran: Der Patient selbst hat Einfluss darauf, was er speichern lassen möchte und was nicht und kann auch selbst seine digitale Patientenakte einsehen. Ab 1. Januar 2021 ist die elektronische Krankenakte für Krankenkassen Pflicht. Sie müssen diese allen Versicherten anbieten. Auch Ärzte und Krankenhäuser werden dann verpflichtet, die Behandlung auf Wunsch in die elektronische Krankenakte einzutragen. Arztpraxen müssen schon ab März 2020 mit Honorarkürzungen rechnen, wenn sie sich nicht an die Telematiknfrastruktur anschließen. Hebammen und Physiotherapeuten steht der Anschluss an das Netzwerk frei. Sie können, müssen aber nicht daran teilnehmen, ihnen drohen also keine Sanktionen.


Folgendes kann in der digitalen Patientenakte festgehalten werden:

  • Diagnosen und deren Implikationen
  • Behandlungsberichte
  • Durchgeführte Therapien
  • Medikationspläne
  • Informationen für den Notfall
  • Erhaltene Impfungen
  • Arztbriefe

Unternehmen haben diese Lücke im System übrigens längst erkannt und sind dem Gesetz einen Schritt voraus. Einige Anbieter für entsprechende Apps haben sich am Markt etabliert – so wie beispielsweise die elektronische Patientenakte „Vivy“, die mit einer Vielzahl an Krankenkassen kooperiert und sowohl den Überblick über alle Daten gewährt, als auch die Funktion eines persönlichen Assistenten erfüllt. Diese Art von Anbietern wird durch das Gesetz gestärkt.

Die digitale Krankenakte und der Datenschutz

Die Einführung eines Tools wie der elektronischen Patientenakte ist längst überfällig. Was ihr bisher im Wege stand, waren Bedenken zum Thema Datenschutz. Die Angst vor dem „gläsernen Patienten“ ist berechtigt und nicht von der Hand zu weisen. Auch der Health Innovation Hub hat dieses Problem erkannt. Entsprechende Maßnahmen sollen die Pseudonymisierung der Daten sein sowie das Verbot für die GKVs, die Daten für eigene Zwecke zu nutzen und zu verarbeiten. Vielen Kritikern gehen diese Maßnahmen nicht weit genug. In diesem Zusammenhang darf jedoch nicht vergessen werden, dass die digitale Krankenakte im Ernstfall Leben retten kann und dem Patienten entscheidende Vorteile bietet.

Im Zweifelsfall sollte also die Gesundheit über der Sicherheit der Daten stehen.

Gesundheitsapps auf Rezept

Eine App für die Gesundheit? Ein neues Konzept ist das nicht. Diese Art von Hilfe oder Gedankenstütze existiert gefühlt schon seit es Apps gibt. Sie erinnern uns daran, wann wir bestimmte Medikamente nehmen müssen, wir tracken mit ihnen unseren Zyklus und sie helfen uns, unsere Blutzuckerwerte zu dokumentieren. Die Neuerung, die mithilfe der E-Health Initiative beschlossen wurde, ist, dass diese Apps nun auch vom Arzt verschrieben werden können.

Das ist deshalb wichtig, weil die in Frage kommenden Apps zuvor vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Herz und Nieren geprüft werden. Unter anderem wird getestet, wie die Gesundheitsapps auf Rezept im Thema Datenschutz abschneiden, ob sie sicher und zuverlässig sind und ob sie funktional sind und das tun, was sie sollen. Die Gesundheitsapps auf Rezept sollen für den Patienten umsonst sein: Die Krankenkasse soll hier die Kosten übernehmen.


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Videosprechstunde: E-Health Gesetz 2019 macht den Weg frei(er)

E-Health in Europa ist auf dem Vormarsch und soll dabei helfen, das Potenzial, das die elektronische Versorgung mit sich bringt, besser auszuschöpfen. Dabei stellen Videosprechstunden ein immer wichtigeres Thema dar und wie so oft hinkt Deutschland im Vergleich mit anderen Ländern hinterher.

Eine weitere Neuerung, die der Health Innovation Hub im Rahmen des E-Health Gesetzes 2019 auf den Weg gebracht hat, soll also die Durchführung von Videosprechstunden vereinfachen.


Telemedizin:

Ärztlicher Rat ohne Grenzen


In Deutschland war es sehr lange nicht erlaubt, Patienten aus der Ferne zu behandeln. Vor nicht allzu langer Zeit wurde dieses Gesetz gelockert und in bestimmten Fällen war auch eine Behandlung über Handy, Laptop und Co. möglich. Nun gibt es einen weiteren Schritt, der die Videosprechstunde stärken soll. Dieses erlaubt nun nämlich Ärzten, auf ihrer Homepage oder direkt in der Praxis für dieses Angebot zu werben. Eine deutliche Erleichterung für Patienten, denen es schwerfällt, persönlich beim Arzt zu erscheinen – beispielsweise schwer erkrankte Menschen, die das Bett nicht verlassen können oder auch alte Patienten, die mobil eingeschränkt sind und das Auto nicht mehr benutzen können. Besonders in ländlichen Regionen werden viele Menschen von dieser Neuerung profitieren. Auch Psychotherapeuten können diese Möglichkeit nutzen – hier sind Online-Sprechstunden besonders nützlich, da meist keine körperliche Untersuchung nötig ist.

Der lange Weg zur Digitalisierung

Bei Anbetracht dieser Ergebnisse stellt sich die berechtigte Frage, warum die Einführung solcher Maßnahmen und deren Anerkennung und Förderung so schleppend vorangehen. Die Technik lässt in der Theorie schon seit vielen Jahren eine patientenfreundlichere Technik zu – trotzdem ist E-Health in Europa noch immer ein Thema, das sich nicht so wirklich durchzusetzen scheint. Das liegt zum einen an dem schon angesprochenen Problem des Datenschutzes. Die Politik möchte den Patienten davor schützen, dass seine Gesundheitsdaten, die empfindliche Informationen enthalten, in falsche Hände geraten und ihm so mehr Nach- als Vorteile bringen.

Ebenso möchte die Politik verhindern, dass die Bindung zwischen Arzt und Patienten verloren geht. Dies ist einer der Gründe, warum die Einführung der Videosprechstunde nicht schon viel früher gestattet wurde. Zunächst war hier ein Kriterium, dass Patient und behandelnder Arzt sich einmal zuvor persönlich getroffen haben müssen. Auch diese Vorgabe fällt mit dem E-Health Gesetz 2019 nun weg.

Im Großen und Ganzen ist es positiv zu bewerten, dass die Politik sich um das Wohl des Patienten kümmert und durch Regulierungen die Verbraucher schützen möchte. Dennoch ist es wünschenswert, dass eine bessere Abwägung zwischen Kosten und Nutzen für den Patienten durchgeführt wird und die Politik nicht in der Vergangenheit stecken bleibt. Der Health Innovation Hub ist ein guter Schritt in diese Richtung und viele E-Health Unternehmen zeigen bereits, dass noch mehr geht. Es bleibt zu hoffen, dass auch die Politik diese Möglichkeiten im Rahmen der E-Health Initiative wahrnimmt und eine gute Balance zwischen Schutz der Patienten und Mut zur Innovation finden wird – und im Endeffekt zeigen kann, dass sich beides nicht widersprechen muss.



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Jeannette Stowasser
HIER SCHREIBT Jeannette Stowasser

Jeannette ist Online-Redakteurin für Gesundheit und schreibt seit 2011 Artikel, E-Books und Whitepaper zu den verschiedensten medizinischen Themen.

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